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Kommission alle fünf Jahre in Form eines Berichts dem Rat vorgelegt werden müssen.
Anhand dieses Berichts werden die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit künftig evaluiert.
Zusätzlich möchte die BAK noch eine Anregung geben: Da Österreich im Westen an die
Schweiz grenzt – welche nicht EU-Mitglied ist – und die in der Richtlinie enthaltenen
Vorschriften dann zwischenstaatlich nicht gelten würden, sollte die EU bestrebt sein,
entsprechende Abkommen mit allen europäischen Drittstaaten zu schließen, um ein
einheitliches Vorgehen auf dem gesamten Kontinent sicherzustellen.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.