Skip to main content

Full text: EU-Richtlinie | Die unionsweite Wirkung bestimmter Fahrererlaubnisentzüge

Seite 3 
Kommission alle fünf Jahre in Form eines Berichts dem Rat vorgelegt werden müssen. 
Anhand dieses Berichts werden die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit künftig evaluiert. 
Zusätzlich möchte die BAK noch eine Anregung geben: Da Österreich im Westen an die 
Schweiz grenzt – welche nicht EU-Mitglied ist – und die in der Richtlinie enthaltenen 
Vorschriften dann zwischenstaatlich nicht gelten würden, sollte die EU bestrebt sein, 
entsprechende Abkommen mit allen europäischen Drittstaaten zu schließen, um ein 
einheitliches Vorgehen auf dem gesamten Kontinent sicherzustellen. 
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.