Seite 2
werden, um Energieunabhängigkeit zu erreichen und nicht zu neuen strategischen
Abhängigkeiten beizutragen.
Die BAK fordert, dass
die Wasserstoffbank dazu dienen soll, einen Markthochlauf für erneuerbaren,
grünen Wasserstoff zu organisieren und so die Nachfrage nach diesem
Wasserstoff indirekt zu steuern,
gleichzeitig aber der Schwerpunkt der Senkung der Gesamtenergienachfrage
im Zentrum der Energiepolitik der Zukunft stehen muss;
grüner Wasserstoff für die Dekarbonisierung der industriellen Produktion
herangezogen werden muss, dieser aber nicht für individuelle
Konsument:innen (wie im Verkehr) geeignet ist, daher
Wasserstoff immer zuerst in schwer zu elektrifizierenden Sektoren eingesetzt
werden sollte, was bei der Förderung zu berücksichtigen ist;
die Fördermittel nicht ausschließlich nach Kosteneffizienz vergeben werden
dürfen, sondern an Konditionalitäten wie Umweltverträglichkeit und Einhaltung
von Arbeitnehmer:innen- und Menschenrechten verknüpft werden;
Europäische Unternehmen und Importeure sind zu verpflichten, soziale und
umweltpolitische Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette
Wasserstoff einzuhalten sowie Verantwortung für den globalen Schutz von
Menschenrechten zu übernehmen.
Zu den wesentlichen Inhalten der Kommissionsmitteilung:
I.Schaffung eines heimischen Marktes
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in der Rede zur Lage der Union 2022 die
Europäische Wasserstoffbank in Verbindung mit der Europäischen Wasserstoffstrategie als
Teil des Industrieplans für den Grünen Deal sowie des Rechtsakts über eine klimaneutrale
Industrie angekündigt. Sie ist jedoch nicht als Bank im institutionellen Sinne zu verstehen,
sondern als
Finanzierungsinstrument
zum Anstoß und zur Förderung des Imports und der
Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff in der EU.
Durch das Programm „InvestEU“ sollen öffentliche und private Investitionen für
klimafreundliche Technologien wie unter anderem Wasserstoffantriebstechnologien gefördert
werden. Dafür stehen laut Green Deal Industrial Plan in diesem Jahrzehnt 40 Milliarden Euro
zur Verfügung.
Daraus sollen Mittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für die Europäische
Wasserstoffbank aufgewendet werden, um einen Wasserstoffmarkt zu entwickeln,
die
Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und den Ausstoß von
Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null-Ziel zu reduzieren.
Die in Aussicht
gestellten Mittel erscheinen angesichts des Investitionsbedarfs als nicht ausreichend.
Für den Ausbau der
Wasserstoffproduktion in der EU sind Schätzungen zufolge
Investitionen in Höhe von 335 bis 471 Milliarden
Euro1
erforderlich,
wobei der größte Teil
1
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2022) 230 final, S. 28.