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der Mittel von den Mitgliedstaaten und privaten Quellen bereitgestellt werden muss, auch
wenn weitere verfügbare EU-Mittel in Frage kommen können. Der größte Teil der
erforderlichen Investitionen muss deshalb durch die Mitgliedstaaten und private Quellen
abgedeckt werden, unterstützt von Kreditlinien der Europäischen Investitionsbank.
Das vorgelegte Konzept der Europäischen Wasserstoffbank besteht aus vier Säulen, die bis
Ende 2023 geschaffen werden sollen. Das Hauptziel liegt in der Schließung der Kostenlücke
zwischen erneuerbarem Wasserstoff und fossilen Energieträgern für aussichtsreiche Projekte
in der Anfangszeit durch ein Auktionssystem. Bei diesem sollen Subventionen in Form eines
Fixpreises pro Kilogramm Wasserstoff für maximal zehn Jahre für besonders aussichtsreiche
Projekte versteigert werden. Damit soll über einen kompetitiven Bietmechanismus ein
marktfähiger Preis für erneuerbaren Wasserstoff ermittelt werden, wobei die geförderten
gleichzeitig Projekte gegen Risiken abgesichert werden. Dafür soll eine neue
EU-
Auktionsplattform
eingerichtet werden, die Auktionen als Dienstleistung für Mitgliedstaaten
anbietet, um Projekte für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff unter
Berücksichtigung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zu finanzieren.
Das vorgeschlagene
wirtschaftspolitische Instrument der Auktion
ist aus Sicht der BAK
grundsätzlich geeignet, insbesondere da es um die Verteilung von sehr beschränkten Mitteln
geht, einen Markthochlauf von Wasserstoffproduktion effizient und spezifisch voranzutreiben.
Aus Sicht der BAK sollte die Subventionsvergabe und -auszahlung zusätzlich an
sozialökologische Konditionalitäten
wie Standort- und Beschäftigungsgarantien,
Einhaltung von Mindestlöhnen bzw. des vor Ort geltenden Kollektivvertrages sowie die
Schaffung guter Arbeit und Förderung betrieblicher Mitbestimmung geknüpft werden.
Für eine wettbewerblichen Gestaltung der auktionierten Subventionen wäre zudem die
Festlegung eines Höchstpreises
ein zentrales Instrument, um zu verhindern, dass an
Produzenten überhöhte Subventionen ausgeschüttet werden, welche letztlich von
Konsument:innen zu zahlen sind. Um zu verhindern, dass private Haushalte – wie bereits in
der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energien – die
überhöhten Kapitalrenditen einiger Weniger finanzieren, ist eine möglichst exakte Festlegung
der Höchstpreise notwendig. Solche Höchstpreise haben sich jedenfalls an den Kosten zu
orientieren, die für den Betrieb einer kosteneffizienten, dem Stand der Technik
entsprechenden Produktionsanlage erforderlich sind sowie Abschreibungen und eine
angemessene Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital für die Investition zu umfassen.
Um
faire Wettbewerbsbedingungen
innerhalb der Union zu gewährleisten, ist es zudem
unerlässlich, dass Unternehmen in allen Mitgliedstaaten Zugang zu leistbarem Wasserstoff
haben. Die wirtschaftliche Produktion von grünem Wasserstoff wird dort erfolgen, wo große
Mengen an günstigem erneuerbarem Strom erzeugt werden können (Offshore-Windanlagen
und Groß-PV im Süden). Es wird daher eine zentrale Herausforderung für die EU sein,
sicherzustellen, dass ausreichend leistbarer grüner Wasserstoff auch in jene Mitgliedsstaaten
gelangt, die nicht oder nur eingeschränkt über ein solches Potential verfügen. Dies wird nur
dann gelingen, wenn a) die Auktionen der Kommission diesem Umstand Rechnung tragen
und b) eine Regulierung der Fernleitungsnetzinfrastruktur analog zu Strom und Gas erfolgt,
die einen länderübergreifende Versorgung sicherstellt.