Skip to main content

Full text: Europäische Wasserstoffbank

Seite 3 
der Mittel von den Mitgliedstaaten und privaten Quellen bereitgestellt werden muss, auch 
wenn weitere verfügbare EU-Mittel in Frage kommen können. Der größte Teil der 
erforderlichen Investitionen muss deshalb durch die Mitgliedstaaten und private Quellen 
abgedeckt werden, unterstützt von Kreditlinien der Europäischen Investitionsbank. 
Das vorgelegte Konzept der Europäischen Wasserstoffbank besteht aus vier Säulen, die bis 
Ende 2023 geschaffen werden sollen. Das Hauptziel liegt in der Schließung der Kostenlücke 
zwischen erneuerbarem Wasserstoff und fossilen Energieträgern für aussichtsreiche Projekte 
in der Anfangszeit durch ein Auktionssystem. Bei diesem sollen Subventionen in Form eines 
Fixpreises pro Kilogramm Wasserstoff für maximal zehn Jahre für besonders aussichtsreiche 
Projekte versteigert werden. Damit soll über einen kompetitiven Bietmechanismus ein 
marktfähiger Preis für erneuerbaren Wasserstoff ermittelt werden, wobei die geförderten 
gleichzeitig Projekte gegen Risiken abgesichert werden. Dafür soll eine neue 
EU- 
Auktionsplattform 
eingerichtet werden, die Auktionen als Dienstleistung für Mitgliedstaaten 
anbietet, um Projekte für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff unter 
Berücksichtigung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zu finanzieren. 
Das vorgeschlagene 
wirtschaftspolitische Instrument der Auktion 
ist aus Sicht der BAK 
grundsätzlich geeignet, insbesondere da es um die Verteilung von sehr beschränkten Mitteln 
geht, einen Markthochlauf von Wasserstoffproduktion effizient und spezifisch voranzutreiben. 
Aus Sicht der BAK sollte die Subventionsvergabe und -auszahlung zusätzlich an 
sozialökologische Konditionalitäten 
wie Standort- und Beschäftigungsgarantien, 
Einhaltung von Mindestlöhnen bzw. des vor Ort geltenden Kollektivvertrages sowie die 
Schaffung guter Arbeit und Förderung betrieblicher Mitbestimmung geknüpft werden. 
Für eine wettbewerblichen Gestaltung der auktionierten Subventionen wäre zudem die 
Festlegung eines Höchstpreises 
ein zentrales Instrument, um zu verhindern, dass an 
Produzenten überhöhte Subventionen ausgeschüttet werden, welche letztlich von 
Konsument:innen zu zahlen sind. Um zu verhindern, dass private Haushalte – wie bereits in 
der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Förderung von erneuerbaren Energien – die 
überhöhten Kapitalrenditen einiger Weniger finanzieren, ist eine möglichst exakte Festlegung 
der Höchstpreise notwendig. Solche Höchstpreise haben sich jedenfalls an den Kosten zu 
orientieren, die für den Betrieb einer kosteneffizienten, dem Stand der Technik 
entsprechenden Produktionsanlage erforderlich sind sowie Abschreibungen und eine 
angemessene Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital für die Investition zu umfassen. 
Um 
faire Wettbewerbsbedingungen 
innerhalb der Union zu gewährleisten, ist es zudem 
unerlässlich, dass Unternehmen in allen Mitgliedstaaten Zugang zu leistbarem Wasserstoff 
haben. Die wirtschaftliche Produktion von grünem Wasserstoff wird dort erfolgen, wo große 
Mengen an günstigem erneuerbarem Strom erzeugt werden können (Offshore-Windanlagen 
und Groß-PV im Süden). Es wird daher eine zentrale Herausforderung für die EU sein, 
sicherzustellen, dass ausreichend leistbarer grüner Wasserstoff auch in jene Mitgliedsstaaten 
gelangt, die nicht oder nur eingeschränkt über ein solches Potential verfügen. Dies wird nur 
dann gelingen, wenn a) die Auktionen der Kommission diesem Umstand Rechnung tragen 
und b) eine Regulierung der Fernleitungsnetzinfrastruktur analog zu Strom und Gas erfolgt, 
die einen länderübergreifende Versorgung sicherstellt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.