Full text: Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das KommAustria-Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden

Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst 
Per E-Mail: medienrecht@bka.gv.at 
und 
Bundesministerium für Finanzen 
Per E-Mail: e-recht@bmf.gv.at 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
(BKA) 2023- 
0.313.088 
und (BMF) 
2023- 
0.318.497 
WP-GSt/Sc/StGrandosek Mathias 
Zimmer Daniela 
Lang 
AnswerDW12389DW 
14238922.05.2023 
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, 
das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, 
das KommAustria-Gesetz, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das 
Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags-Gesetz 
2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz und das 
Fernmeldegebührengesetz aufgehoben werden 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und 
nimmt dazu wie folgt Stellung 
Das Wichtigste im Überblick: 
Die BAK bekennt sich zu einem starken und unabhängigen öffentlich- 
rechtlichen Rundfunk. 
Ein öffentlich-rechtliches Medium dient als Orientierungspunkt und Garant für 
validierte, recherchierte, eingeordnete Informationen, die keine kommerziellen 
oder politischen Interessen verfolgen. Wir erachten es als unabdingbar, dass 
seitens der Politik eine ausreichende Finanzierung des ORF langfristig 
sichergestellt werden muss. 
Keine Einschränkungen der „blauen Seite“: 
Sie ist aktuell für hunderttausende 
Menschen eine wichtige Informationsquelle. Da der ORF auch online dem 
Objektivitäts- und Unabhängigkeitsgebot unterliegt und somit keinen 
kommerziellen oder politischen Interessen folgen darf, ist diese Informationsseite 
ein Garant für objektive, seriöse, unaufgeregte Information entsprechend der
	        
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