8 Effizienz – Rechtsstaatlichkeit – Transparenz im österreichischen Wettbewerbsrecht
Entscheidungsbefugnis des Kartellgerichtes andererseits. Die Schlussfol-
gerungen, die in der Beiratsstudie Nr 84 diesbezüglich gezeigt wurden,
sind nach wie vor gültig, wobei eine Verfahrenskonzentration im Rechts-
mittelbereich bei der Kartellgerichtsbarkeit anzudenken wäre.
Die BWB hat in den letzten Jahren zahlreiche Wettbewerbsverstöße
untersucht. Die fast ausschließliche Verfahrensbeendigung durch „Sett-
lements“ legt die Vermutung nahe, dass auf vertiefende Untersuchungen
auch aus Gründen der Ressourcenknappheit verzichtet wurde. Die Studie
spricht Problemstellungen an, die durch Settlements entstehen. Die
wichtige Forderung des Beirates, diese Verfahren gesetzlich zu regeln,
findet sich auch im Regierungsprogramm.
Die Empfehlungen des Beirates im verfahrensrechtlichen Bereich
zielen auf eine treffsichere Abwicklung von Verfahren unter Wahrung
rechtsstaatlicher Garantien sowie höchstmöglicher Transparenz ab. Die
Vorschläge betreffen die Bereiche Geldbußen, Verjährungsbestimmungen
und wettbewerbsökonomische Gutachten.
In materiellrechtlicher Hinsicht verweist der Beirat hinsichtlich des
Themas „verbesserte Aufsicht beim Missbrauch einer beherrschenden
Stellung“ auf die Ergebnisse der Beiratsstudie Nr 84. Beim Thema Scha-
denersatz („Private Enforcement“) werden die gegenwärtigen Probleme
skizziert und Wege für einen effizienteren Zugang gezeigt. Hinsichtlich
der Fusionskontrolle hat sich der Beirat mit der Frage auseinandergesetzt,
ob der Marktbeherrschungstest durch die Einführung des SIEC-Tests
ersetzt werden sollte.
Mit dem KaWeRÄG 2012 wurde der BWB auch das Instrument des
Wettbewerbsmonitoring übertragen. Nun gilt es dieses Instrument mit
Leben zu erfüllen und unter Einbeziehung der wesentlichen Stakeholder
ein Konzept für Österreich zu entwickeln und relevante Problemfelder zu
definieren.
Ein eigenes Kapitel ist den Regulierungsbehörden im Zusammenspiel
mit der allgemeinen Wettbewerbsaufsicht gewidmet.
Bereits die Beiratsstudie Nr 84 (2010) zur Wettbewerbspolitik hat in
wesentlichen wettbewerbsrechtlichen Fragen zur Belebung der Diskussion
und zur Fortentwicklung des Wettbewerbsrechts in Österreich beigetra-
gen. Die vorliegende Studie will daran anknüpfen und möchte in diesem
Sinne neuerlich eine Grundlage für eine Fokussierung der wettbewerbs-
politischen Diskussion und die Weiterentwicklung des österreichischen
Wettbewerbsrechtes bieten.