Absprachen sind rechtlich unverbindlich. Es gibt keine gesetzli-
chen Sanktionen, es gibt lediglich politisch-soziale Sanktionsmög-
lichkeiten. Diese rechtliche Unverbindlichkeit kann dazu führen,
daß die Akteure auf Zeit spielen und so die Behebung des Um-
weltproblems verschleppt wird.
Literatur:
H. BUNGARTEN, UlIlweirpolirik in Wo>