Studie ________________________________________________________________________________________
4.2. Entwicklung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im ÖPNV
4.2.1. Beschäftigungsentwicklung
Die vorliegenden Informationen lassen wenig Aussagen bezüglich der Beschäftigungs-
entwicklung im ÖPNV zu. Nach Angaben von Kommunal kam es v.a. im Bereich des
Verwaltungs- sowie des Service- und Wartungspersonals zu einem Abbau von Beschäf-
tigung. Diese Personalreduktionen sollten zur Senkung der Produktionskosten
beitragen, die für eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen unabdingbar
erscheint. Dieser Abbau erfolgte nach Kommunal kaum sozialverträglich.
Aufgrund der sich verschlechternden Arbeitsbedingungen und der wachsenden Unsi-
cherheit haben auch viele Personen – insbesondere Frauen – den Sektor verlassen.
Kommunal weist auch darauf hin, dass es zu einer Zunahme von MigrantInnen im
Sektor gekommen ist. Nach Angaben von Kommunal gab es Tendenzen, eher ältere
Beschäftigte abzubauen. Jüngere wiederum hätten aufgrund der sich durch den
Ausschreibungsprozess rasant verschlechternden Arbeitsbedingungen den Sektor
verlassen. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten liegt daher bei etwa 50.
Unternehmen, die nach einer weiteren Ausschreibungsrunde die Lizenz für eine
bestimmte Route erhalten, sind nicht verpflichtet, die Beschäftigten zu übernehmen, wie
Kommunal mit Bezug auf eine Entscheidung des EuGH hervorhebt. Dies habe zu
Schwierigkeiten der Wiederanstellung für Personen mit gesundheitlichen Problemen
und GewerkschaftsaktivistInnen geführt. Aufgrund des Wachstums des öffentlichen
Verkehrs sei alles in allem die Zahl der im ÖPNV beschäftigten FahrerInnen jedoch
gestiegen. Ja mehr noch, Kommunal hebt hervor, dass im ÖPNV ein Arbeitskräfteman-
gel herrscht und etwa 5000 FahrerInnen fehlen. Dies hat zu neuen Beschäftigungsver-
hältnissen im ÖPNV geführt (s.u.).
4.2.2. Veränderungen der Beschäftigungsverhältnisse
Kommunal hebt aber hervor, dass die durch den Ausschreibungsprozess bewirkten
permanenten Veränderungen nicht zu einer allgemeinen Verschlechterung der Löhne
und Arbeitszeiten geführt haben. Der Sektor ist weiterhin durch eine Reihe von Kollek-
tivverträgen für den ÖPNV geregelt. Außerdem sei es im Februar 2003 gelungen, einen
neuen, nunmehr für den gesamten ÖPNV einheitlichen Kollektivvertrag abzuschließen.
In diesem Vertrag wurde die Einstufung der Mitarbeiter in die Lohnskala von der
jeweiligen Betriebszugehörigkeit gelöst und an die Zeit der Tätigkeit als Fahrer im
Sektor ÖPNV gebunden. Dieser neue Kollektivvertrag wird mit der nächsten Aus-
schreibungsrunde in Kraft treten. Damit existieren nach Kommunal für alle Be-
schäftigten in allen Unternehmen gleiche Bedingungen – Unterschiede würden sich ‚nur
noch an der Krawatte festmachen lassen’.
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