Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen - Ländervergleich
Mag. Gerald Klec 12/14
Studie im Auftrag der AK- Wien
Kapitalmarkteinbrüche 2001/2002 folgende Rettungsaktion kostete die Steuerzahler in Folge viel
Geld. (Vorher erzielte) Gewinne wurden privatisiert, die Verluste dann sozialisiert.
Eine solches Eingreifen des Staates für betriebliche Altersvorsorgeansprüche ist auch in anderen
Ländern bei stark krisenhaften Entwicklungen anzunehmen, insbesondere dann, wenn ein Staat
seine öffentliche Versorgung gezielt reduziert und die Risken der Pensionsvorsorge auf die
Bürger abwälzt (die diese Risken oftmals nicht erkennen oder richtig einschätzen können).
Anders als das bisher der Fall war müssten solche impliziten Kosten für die Bewältigung von
Krisenfällen beim Vergleich der Kosten privater und öffentlicher Pensionssysteme berücksichtigt
werden. Gleiches gilt für die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Förderungen der privaten und
betrieblichen Altersvorsorge (Prämien, Steuerbegünstigungen, etc).
Zusammenfassung – Verteilung der Risiken im Ländervergleich
Zentrale Merkmale des österreichischen Systems der Beitragszusagen über überbetriebliche
Pensionskassen:
• Die Risiken der Kapitalveranlagung und die versicherungstechnischen Risiken sind allein
von den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu tragen. (keine
Mindestertragsgarantie auf die eingezahlten Beiträge3, keine garantierte Mindestleistung
wie bei den in manchen Ländern verbreiteten Versicherungsprodukten)
• Die Arbeitgeber sind neben der Entrichtung der Prämie gänzlich frei von Verpflichtungen
(keine Finanzierungsverantwortung bei Unterdeckung wie bei den Leistungszusagen in
den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, keine Garantie einer bestimmten
Mindestverzinsung wie in Belgien und bei deutschen Pensionsfonds).
In den Vergleichsländern dominieren entweder Leistungszusagen (Direktzusagen oder Zusagen
über Pensionsinstitute mit Finanzierungsverantwortung der Arbeitgeber) oder Beitragszusagen
mit versicherungsähnlichem Charakter (mit garantierter Mindestleistung). Teils gibt es auch
Beitragszusagen, bei denen der Arbeitgeber einen bestimmten Mindestwert des Pensionskapitals
zu garantieren hat. Reine Beitragszusagen mit der Zuordnung aller Risiken zu den Anwartschafts-
und Leistungsberechtigten auch in der Pensionsphase sind in den Vergleichsländern kaum
anzutreffen.
In Dänemark erfolgt in aller Regel eine laufende Umrechnung der eingezahlten Beiträge in
garantierte Annuitäten. Das führt zu einem garantierten Mindestwert der Pension und hat den
Vorteil, dass sich Veränderungen in der Lebenserwartung, bei den Diskontsätzen, etc. nicht
schlagartig auf das gesamte Kapital auswirken, sondern nur auf neue Prämien.
In Deutschland gibt es nach wie vor eine hohe Zahl an Direktzusagen, bei den ausgelagerten
Durchführungswegen dominieren Versicherungslösungen. Arbeitgeber, die einen Pensionsfonds
wählen, sind zu einer Nominalwertgarantie auf die eingezahlten Beiträge verpflichtet.
In Schweden haben Versicherungslösungen eine erhebliche Bedeutung. Sie sind teilweise
verpflichtend (zumindest 50% der Beiträge bei jüngeren Angestellten) oder Standard, wenn keine
aktive Wahl für eine risikoreichere Veranlagung getroffen wird (Arbeiter). Für „ältere“
3
Nach den Pensionskassengesetz-Novellen 2003 und 2005 haben rund 80 % der Anwartschafts- und
Leistungsberechtigten aus der (nach der Reform 2003 noch verbliebenen) Minimalgarantie hinausoptiert.