Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen - Ländervergleich
Mag. Gerald Klec 13/14
Studie im Auftrag der AK- Wien
Angestellte bestehen Leistungszusagen, die bei großen Unternehmen meist vom Unternehmen
direkt erfüllt werden. In kleineren Unternehmen erfolgt in vielen Fällen eine Abwicklung über
eine Versicherung.
Im Vereinigten Königreich überwiegen zahlenmäßig ganz klar Leistungszusagen mit
Nachschusspflicht der Arbeitgeber. Bei den Beitragszusagen erfolgt in aller Regel (spätestens)
zum Pensionsantritt eine Umwandlung in eine Annuität, was während der Pensionsphase eine
garantierte Mindestleistung gewährleistet. Die Begünstigten haben die Möglichkeit, am freien
Versicherungsmarkt eine Annuität nach Wahl zu erwerben.
In Belgien haben die Arbeitgeber für die Anwartschaftsphase einen Mindestertrag (auf relativ
hohem Niveau) auf die eingezahlten Beiträge zu garantieren. Zum Zeitpunkt des Pensionsantritts
können die Begünstigten in Defined Contribution Plänen zwischen einer Kapitalabfindung und
der Auszahlung einer Annuität wählen.
In den Niederlanden sind mehr als 90 % aller Betriebspensionszusagen Zusagen mit definierter
Pensionsleistung (Leistungszusagen). Das Risiko negativer Ergebnisse in den Pensionsfonds liegt
in diesen Fällen in erster Linie bei den Arbeitgebern (Anhebung der Beitragssätze), aber auch bei
den aktiven Arbeitnehmern, die meist rund ein Viertel der Beiträge leisten. Durch die in den
letzten Jahren in vielen Pensionsplänen vorgenommene Umstellung auf variable Indexierung
wurden die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten - in einer im Vergleich zu Österreich sehr
limitierten Form - in die Risikotragung eingebunden.
Bereits in der Akkumulationsphase ist in den untersuchten Ländern in der Regel ein merklich
höherer Anteil der Risikotragung nicht den Arbeitnehmern zugeordnet (größere Bedeutung von
Leistungszusagen mit Finanzierungsverantwortung des Arbeitgebers, Versicherungsprodukte,
Mindestertragsgarantien des Arbeitgebers bei Beitragszusagen).
Noch deutlicher wird die im Vergleich deutlich höhere Risikozuordnung zu den Arbeitnehmern
in Österreich bei Betrachtung der Pensionsphase. Abgesehen von der teilweise erheblich größeren
Bedeutung von Leistungszusagen in manchen Ländern sind die beitragsdefinierten Systeme in
der Regel mit versicherungsähnlichen Elementen ausgestattet, die eine Glättung bei
Kapitalmarktschwankungen implizieren. Spätestens zum Pensionszeitpunkt wird das
angesammelte Pensionskapital zumeist in Annuitäten übergeführt und damit ab diesem Zeitpunkt
eine garantierte Mindestleistung erbracht. Teils besteht Wahlfreiheit über die Art der Verrentung
(konstante Rente, Indexierung, Hinterbliebenenversorgung, Einmalauszahlung eines Teils des
Kapitals). Dem legitimen Wunsch der Pensionsbezieher nach zumindest konstanten
Rentenzahlungen wird dadurch in den Vergleichsländern in der Regel wesentlich besser
entsprochen als bei den in Österreich dominanten Beitragszusagen über Pensionskassen, wo
Kapitalmarktrisiken und versicherungstechnische Risiken auch während der Pensionsphase allein
bei den Leistungsberechtigten liegen.