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Ausgaben für z.B. Bildung, wohnen oder soziale, gesundheitliche und pflegerische
dienste. gerade für einkommensschwache Personen macht es einen unterschied, wie
der Zugang zu diesen Bereichen gestaltet ist. hier gibt es große unterschiede zwischen
den eu-staaten. in Österreich sind im eu-Vergleich die privaten Kosten (z.B. selbst-
behalte) für diese Angebote relativ niedrig. nur eine gesamtsicht der einkommen der
haushalte einerseits und des Volumens und der Art des Zugangs zu öffentlichen diens-
ten andererseits bietet eine realistische sicht der jeweiligen teilhabemöglichkeiten.
in vielen fällen wird mit einer Ausweitung der sachleistungen und der sozialen dienste
ein wirkungsvollerer Beitrag zur sozialen teilhabe als durch erhöhung der monetären
Leistungen geleistet. ein verbesserter Zugang zu nicht monetären Leistungen verbessert
die soziale Lage von Bevölkerungsgruppen, senkt aber nicht im statistischen sinne
die eu-siLc Armutsgefährdungsquote.
dazu kommt, dass der bei den eu-indikatoren verwendete 60%-wert und die ge-
wichtungssätze für die weiteren haushaltsmitglieder zwangsläufig v.a. nur normativ
begründet werden können.
Zudem unterstellt ein einheitlicher Armutsgefährdungsschwellenwert einen für alle
Problemlagen gleich hohen mindestlebensbedarf. tatsächlich wird aber der mindest-
bedarf je nach den konkreten sozialrisken unterschiedlich sein. Pflegebedürftige und
kranke Personen benötigen in der regel insgesamt eine höhere unterstützung als
es den Armutsgefährdungsschwellenwerten entspricht. hingegen müssen andere
gruppen mit vorübergehend geringen einkommen nicht unbedingt hilfsbedürftige
Problemgruppen sein.
Bei einem Vergleich von eu-siLc Armutschwellenwerten und realen mindestsozialleis-
tungen (Ausgleichszulagenrichtsatz, sozialhilfe) ist zu beachten, dass zusätzlich zu den
mindestsozialleistungen Anspruch auf weitere geldleistungen (v.a. familientransfers,