Arbeit&Wirtschaft 10/201544 Frisch gebloggt
Der A&W-Blog ergänzt die Printausgabe
als digitales Debattenforum. Frisch ge-
bloggt gibt einen Einblick, was in letzter
Zeit online los war. In voller Länge finden
Sie diese sowie jede Menge anderer aktu-
eller Debattenbeitrage zum Nachlesen auf
blog.arbeit-wirtschaft.at.
WEBTIPPS DER WOCHE
Wir legen euch diese drei Beiträge beson-
ders ans Herz:
» Warum die AkademikerInnen-Quote
plötzlich um 10 Prozentpunkte in die
Höhe schoss (Iris Schwarzenbacher)
» Mindestlohn bei öffentlichen
Aufträgen doch zulässig?
(Walter Gagawczuk)
» Widerstand der digitalen
ArbeiterInnen (Markus Ellmer)
WUNDERBARE STATISTIKWELT
Es war ein Zuwachs, der diese Bezeich-
nung verdient: Die AkademikerInnen-
Quote schnellte in Österreich innerhalb
eines Jahres von 20 auf 30 Prozent in
die Höhe. Zumindest kam die OECD-
Studie „Bildung auf einen Blick 2015“
zu diesem erstaunlichen Ergebnis.
Scheinbar ein beachtlicher Erfolg für die
Akademisierung dieses Landes.
Doch wie so oft bei solch dramatischen
Veränderungen der Zahlen ist Skepsis
angezeigt. Schließlich können wohl
kaum plötzlich um die Hälfte mehr
Menschen ein Studium abgeschlossen
haben als noch vor einem Jahr. Und
richtig, nicht eine reale Veränderung
steht dahinter, sondern eine neue Defi-
nition der Bildungsebenen (ISCED).
Damit zählt nun die Matura an einer
HTL oder HAK wie ein Hochschulab-
schluss.
Diese neue Einteilung lässt auch die so-
ziale Durchlässigkeit an Hochschulen
in einem besseren Licht erscheinen. Es
besteht dabei jedoch die Gefahr, dass
ISCED-Umstellungseffekte als tatsäch-
liche Entwicklungen fehlinterpretiert
werden.
Denn bei der sozialen Mobilität besteht
weiterhin großer Aufholbedarf: So ist
die Chance zur Aufnahme eines Univer-
sitätsstudiums für Kinder bildungsna-
her Schichten (Eltern haben mindestens
Matura) dreimal so hoch wie für Kinder
mit Eltern ohne Matura.
Lesen Sie mehr: tinyurl.com/gu82vqk
MINDESTLOHN ERLAUBT
Löhne und Gehälter sind ein gewerk-
schaftliches Kernanliegen. Das Einhal-
ten einer Untergrenze, sprich Mindest-
lohn, ist dabei unverzichtbar. Der Eu-
ropäische Gerichtshof war bei diesem
Anliegen nicht immer hilfreich. Noch
im Jahr 2008 hat er in einer Entschei-
dung befunden, dass bei öffentlichen
Bauaufträgen eine Verpflichtung zur
Zahlung des Mindestlohnes nicht mit
dem EU-Recht vereinbar ist. Ein Schlag
in die Magengrube der Gewerkschafts-
bewegung.
Nun scheint sich der EuGH besonnen
zu haben. In einer neuen Entscheidung
hat er eine ähnliche Regelung als mit
dem Unionsrecht vereinbar beurteilt.
Argumentiert wird der Sinneswandel
mit den anderen Umständen des neuen
Falles, es deutet jedoch einiges auf eine
grundsätzliche Kurskorrektur hin. Inso-
fern gibt es einen sozialen Lichtschein
am Horizont des EU-Himmels.
Lesen Sie mehr: tinyurl.com/zhnydr2
DIGITALE INTERESSENVERTRETUNG
Es ist ein Thema, das uns nicht nur auf
dem Blog immer öfter beschäftigt: On-
line-Vermittlungsplattformen für die di-
gitale Arbeit, mittlerweile fast besser be-
kannt als „Crowdwork“.
Amazon Mechanical Turk (AMT) ist
eine der weltweit größten dieser Art.
Laut Angaben von Amazon sind derzeit
ca. 500.000 ArbeiterInnen – sogenann-
te „TurkerInnen“ – aus 190 Ländern
registriert. Dabei ist AMT so konstru-
iert, dass sich wesentliche Informations-
und Machtungleichgewichte zulasten
der dort Beschäftigten ergeben.
Arbeitsrechtlich ist die Problematik äu-
ßerst schwer zu fassen, nicht nur wegen
der riesigen Zahl der betroffenen Staa-
ten, sondern auch wegen des unklaren
Status der Beschäftigten. Aber jetzt set-
zen die TurkerInnen dazu an, das Un-
gleichgewicht mit digitalen „Waffen“ zu
bekämpfen.
Mittels Turkopticon, einem simplen
Web-Tool, nehmen die digitalen Arbei-
terInnen kollektiv Einfluss auf die Platt-
formfunktionen. Durch ein Bewer-
tungssystem setzen sie sich gemeinsam
für mehr Fairness und Gerechtigkeit ein.
Dieses Beispiel zeigt, dass es auch in der
virtuellen Welt Anknüpfungspunkte für
Solidarität und das Einstehen für ge-
meinsame Interessen gibt.
Lesen Sie mehr: tinyurl.com/hpm48ts
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