Full text: Eine Zumutung! (2)

Arbeit&Wirtschaft 2/201612 Schwerpunkt D ie Zumutbarkeitsregeln der Ar- beitslosenversicherung stehen wieder im Zentrum der politi- schen Diskussionen. Mit mehr Druck sollen Arbeitslose zu rascher An- nahme von Arbeit, egal welcher, gezwun- gen werden: Das ist die Absicht der einen. Sie als Hebel zu Zwangsarbeit zu demas- kieren die der anderen. Über diesen Dis- kussionen geht eine zentrale Frage unter: Genügen diese Regeln eigentlich den ak- tuellen und absehbaren Herausforderun- gen auf dem Arbeitsmarkt? Diese lauten: anhaltender Mangel an Arbeitsplätzen insgesamt, steigende Anforderungen an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, ihre beruflichen Qualifi- kationen und Leistungskraft sowie immer stärkere Instabilität und Prekarität von Beschäftigung. Dafür lohnt es sich, zwei grundle- gende Fragen miteinander zu verbinden: Erstens, was sind eigentlich die Kern- funktionen von Zumutbarkeitsregeln der Arbeitslosenversicherung? Zweitens, genügen diese Regeln für einen Arbeits- markt, auf dem letztlich Leistungsfähig- keit, Flexibilität und Qualifikation im Wettbewerb um zu wenige Arbeitsplätze entscheiden? Schutz und Disziplinierung Die Zumutbarkeitsregeln bestimmen In- halt und Grenzen für eine jener Voraus- setzungen, die man erfüllen muss, wenn man Arbeitslosengeld und Notstandshil- fe beziehen will: die sogenannte Arbeits- willigkeit. Sie entfalten eine doppelte Wirkung: Sie legen sowohl das Maximum an Einkommensverzicht fest als auch die Arbeitsqualität, die Arbeitssuchende bei einer neuen Beschäftigung akzeptieren müssen. Sie wirken somit als Schutz vor zu niedrigen Löhnen und gegen widrige Arbeitsbedingungen. Mit den kollektiv- vertraglichen Mindestlöhnen legen sie den Mindestpreis für Arbeit auf einem Arbeitsmarkt fest und sind damit wich- tig, um Armut zu vermeiden. Strukturwandel unterstützen Zumutbarkeitsregeln beeinflussen maß- geblich, in welchem Unternehmen bzw. auf welchem Arbeitsplatz die Produkti- vität der arbeitslos gewordenen Arbeit- nehmerInnen wieder genutzt wird – da- mit hemmen sie im schlechtesten Fall den wirtschaftlichen Strukturwandel oder unterstützen ihn. Sie sind weiters ein wichtiger Hebel der in Österreich spätestens seit dem EU-Beitritt verfolgten „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik: Arbeitslose sind angehalten, an Maßnahmen zur Wie- dereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen und auch Beschäftigungs- verhältnisse auf dem sogenannten zwei- ten Arbeitsmarkt zu akzeptieren. Sie verlangen von Arbeitssuchenden somit mehr, als sich nur vermitteln zu lassen. Zugleich ist damit ihre disziplinierende Wirkung auf Arbeitssuchende mindes- tens so wichtig geworden wie die Schutzwirkung. Alle Prognosen und alle Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung in Ös- terreich legen eines nahe: Die Qualifika- tion der Beschäftigten, ihre Leistungsfä- higkeit und ihre Bereitschaft zur Anpas- sung an Veränderungen in der Arbeits- welt sind der entscheidende Faktor für Erfolg im globalen Wettbewerb, beim Einsatz neuer Technologien, neuer Ge- schäftsmodelle und neuer Formen der Arbeitsteilung. Auch wenn es nicht die alleinige Aufgabe der Arbeitsmarktpoli- tik ist: Sie macht nur Sinn, wenn sie auch auf die Erhöhung des sogenannten Humankapitals und die Sicherung der Leistungs- und Anpassungsfähigkeit von Personen im Erwerbsalter ausge- richtet ist. Diese Zielsetzungen müssen durch die Regeln der Arbeitslosenversicherung unterstützt werden, und zwar unter an- derem durch Zumutbarkeitsbestim- mungen, die eine Verschlechterung der beruflichen Laufbahn von Arbeitneh- merInnen durch Arbeitslosigkeit verhin- dern und gleichzeitig gestatten, dass Ar- beitnehmerInnen die Arbeitslosigkeit für einen bestmöglichen Neustart auf dem Arbeitsmarkt nutzen können. Moderne Kernziele Damit rückt der Einkommens- und Be- rufsschutz in die Aufmerksamkeit. Die geltenden Zumutbarkeitsbestimmungen bei Arbeitslosigkeit schützen die Quali- fikation für 100 Tage, das erreichte Ein- kommen für 120 Tage. Dieses Schutzniveau ist unzurei- chend, denn in viel zu vielen Fällen be- deutet Arbeitslosigkeit einen lang nach- wirkenden Knick beim Einkommen und bei der beruflichen Entwicklung. Zumutbar in die Zukunft Die Diskussion über die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln geht am Kern vorbei. Vielmehr müssen sie zukunftsfähig gemacht werden. Gernot Mitter Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien
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