Arbeit&Wirtschaft 2/2016 7Aus AK und Gewerkschaften
AK:
Frauen an der Unternehmensspitze: Fehlanzeige!
In einem Viertel der 200 größten Unternehmen sind keine Frauen in Geschäftsführung oder Aufsichtsrat
vertreten. AK-Expertin Wieser bekräftigt die Forderung nach einer Frauenquote mit Sanktionen.
Frauen an der Unternehmensspitze blei-
ben auch im Jahr 2016 die Ausnahme.
Laut Frauen.Management.Report der
AK Wien sind Frauen in einem Viertel
der 200 größten Unternehmen weder in
Geschäftsführung noch Aufsichtsrat ver-
treten. Der ungleiche Arbeitsmarkt der
Geschlechter spitzt sich also in der Ver-
teilung von Führungspositionen und da-
mit in der wirtschaftlichen Einflussnah-
me zu. „Dabei sind Frauen bestens aus-
gebildet und haben beispielsweise im
Abschluss des Wirtschaftsstudiums ihre
männlichen Kollegen längst überholt“,
merkt Studienautorin Christina Wieser
an. „Qualifikation allein reicht scheinbar
nicht aus, um an die Unternehmensspit-
ze zu kommen: Je höher die Hierarchie-
ebene, desto intransparenter die Selekti-
onskriterien und der Auswahlprozess.“
Die Ergebnisse konkret: Der Frauen-
anteil in den Geschäftsführungen der 200
umsatzstärksten Unternehmen liegt An-
fang Jänner 2016 bei lediglich 7,2 Pro-
zent. In den börsennotierten Konzernen
zeichnen sich analoge Strukturen ab: Nur
in sieben von ihnen ist überhaupt ein
weibliches Vorstandsmitglied bestellt. In
allen untersuchten Unternehmen sind
insgesamt nur fünf Frauen als Vorstands-
vorsitzende (CEO) beziehungsweise allei-
nige Geschäftsführerin tätig.
„Etwas besser, aber dennoch verbesse-
rungswürdig gestaltet sich die Situation
in den Aufsichtsratsgremien“, weiß AK-
Expertin Wieser. Bei den Top-200-Un-
ternehmen beträgt der Anteil von Frauen
in den Kontrollgremien derzeit 17,7 Pro-
zent. Auch in den börsennotieren Unter-
nehmen beläuft sich der Prozentsatz mitt-
lerweile auf 17,4 Prozent. Im Europa-
Vergleich schneidet Österreich aber nach
wie vor unterdurchschnittlich ab. EU-
weit hat die Kommission einen Schnitt
von 21 Prozent erhoben, für Österreich
sind es 18 Prozent.
Studienautorin Wieser: „Der Weg zu
mehr Frauen in Spitzengremien ist stei-
nig. Akzeptanzdefizite und Vorbehalte
stellen sich als wesentliche Hürden her-
aus. Zudem läuft etwa die Aufsichts-
ratsentsendung in Österreich sehr infor-
mell und unstrukturiert ab.“ Umso drin-
gender brauche es eine Politik, die mit
entsprechenden Rahmenbedingungen
und Gesetzen die Karrierechancen von
Frauen verbessert. Wieser fordert unter
anderem die Einführung einer Ge-
schlechterquote von 40 Prozent bei der
Besetzung von Aufsichtsratsmandaten.
Wird diese Quote nicht eingehalten,
müssen wirksame Sanktionen gesetzt
werden (z. B. Bußgelder, Konsequenzen
bei öffentlicher Auftragsvergabe).
Infos unter:
tinyurl.com/jakp98z
„Oktoberstreik 1950: Die Realität hinter den Legenden“
Buchpräsentation und Diskussion am 27. April 2016 in der ÖGB-Fachbuchhandlung.
Die Streikbewegung gegen das vierte Lohn- und Preisabkommen im September/Oktober 1950 – der sogenannte Oktoberstreik – war ein
Schlüsselereignis am Beginn der Zweiten Republik und ein prägendes Ereignis in der Geschichte des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.
Die spontan ausgebrochene Streikbewegung wurde anfangs von vielen unterstützt, auch von sozialistischen BetriebsrätInnen.
Der Streik wurde allerdings ohne Einverständnis des ÖGB durchgeführt. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges wurde der Streik als politischer
Putschversuch der KPÖ gewertet und ist vielfach nur als parteipolitische Auseinandersetzung in Erinnerung. Neben Ausschlüssen von Mitgliedern aus
der SPÖ waren vor allem am Streik beteiligte GewerkschafterInnen von den folgenden Sanktionen betroffen. 84 kommunistische FunktionärInnen
wurden wegen Verstoßes gegen die Statuten und die Geschäftsordnung des ÖGB aus der Gewerkschaft ausgeschlossen, darunter auch der
Vizepräsident und Mitbegründer des Österreichischen Gewerkschaftsbundes 1945, Gottlieb Fiala (1891–1970).
65 Jahre nach diesem Ereignis setzte der ÖGB ein Historikerteam ein, um den aktuellen Forschungsstand zur Streikbewegung von 1950
zusammenzufassen und darüber hinaus insbesondere zur Putschlegende und zu den Ausschlüssen neue Recherchen anzustellen.
Mittwoch, 27. April 2016, 18.30 Uhr, ÖGB-Fachbuchhandlung, Rathausstraße 21, 1010 Wien
Anmeldung unter: fachbuchhandlung@oegbverlag.at
Bestellung: www.arbeit-recht-soziales.at Eintritt frei.