HeldInnen von heute und morgen 12
JugendvertrauensrätInnen wie Elisabeth Kerndl vertreten auch
in Zukunft die Interessen der Lehrlinge in ihrem Betrieb.
Rückhalt in der Krise 14
Zwei BetriebsrätInnen berichten über die Herausforderungen
durch Umstrukturierung und gemeisterte Krisen.
Weibliche Interessen 22
An sich sind Frauen in Betriebsräten nichts Neues. Doch an
vielen Stellen dominieren weiter die Männer.
Kämpfe im Wandel 26
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten 100 Jahren verändert, die
Themen der Betriebsratstätigkeit bleiben dennoch gleich.
Betriebsrat mit Widerständen 34
Insider berichten, wie österreichische Unternehmer versuchen,
die Gründung von Betriebsräten zu verhindern.
Solidarische Instrumente 36
Kollektivverträge auf Branchenebene werden in Europa immer
mehr zur Ausnahme. Dabei bringen sie viele Vorteile.
Job-Erosion verhindern 38
Die Sicherungsanker in der EU erstrecken sich vom Betriebsrat
über den Euro-Betriebsrat bis hin zur EU-Arbeitsbehörde.
Mit Szenarien in die Zukunft 40
Projekt „Mitbestimmung 2035“: vier unterschiedliche, aber
plausible Zukunftsszenarien der Digitalisierung der Arbeitswelt.
Da geht noch was 42
Europäische Betriebsräte sind ein bewährtes Instrument zur
Mitwirkung in multinationalen Konzernen.
Vom Zuhören über das Finden von Lösungen für Konflikte bis hin zum
Mitwirken am Kollektiv vertrag: Die Arbeit von BetriebsrätInnen ist
vielfältig. Ein Lokalaugenschein in Salzburg und Graz.
Reportage
28
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Standards
Historie: Initiative M 4
Standpunkt: Geschätztes Sprachrohr 5
Statistiken: Vielen Dank für die Blumen 24
Nicht zuletzt – von Reinhold Binder 43
A&W blog 44
News von den AK-Wahlen 45
Man kann nicht alles wissen 46
Erklärungen aller grün markierten Worte.
Bei der Konzeption des Betriebsrates vor 100
Jahren hatte man ein Gremium im Kopf, dessen
Mitglieder die Interessen der Beschäftigten
gemeinsam vertreten. Dieser Teamgedanke soll
nun wieder stärker gelebt werden.
Richtigstellung:
In der Ausgabe 02/2019 stand auf Seite 40 fälschlicherweise, die Gewerkschaft
Bau-Holz fordere einen Rechtsanspruch für BauarbeiterInnen, ab 35 Grad Außen-
temperatur ihre Arbeit einstellen zu dürfen. Richtig ist vielmehr, dass dies schon
ab 32 Grad gelten soll.
Coverstory6
IFES-Forscher Michenthaler über die Veränderungen der
Arbeitswelt, zeitgemäße Betriebsräte und die akzeptierte
Arbeitszeitverkürzung.
Interview
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