4342 Arbeit&Wirtschaft 3/2019
Quelle: Europäisches Gewerkschaftsinstitut ETUI
257 EBR
28 EBR
Es gibt 1.137
Europäische Betriebsräte.
Die meisten EBR (nach Sitz der Konzernzentrale)
hat Deutschland.
250 EBR
In mehr als
sind österreichische
Betriebsräte vertreten
424 EBR
Spitzenreiter
ist der Metallsektor mit
I
m Vergleich zum 100-jährigen Be-
triebsrätegesetz ist die Richtlinie für
Europäische Betriebsräte (EBR) noch
relativ jung, nämlich 25 Jahre. Sie ist
das Ergebnis einer Forderung der Europä-
ischen Gewerkschaftsbewegung von Mit-
te der 1990er-Jahre. Ziel war und ist der
Schutz der Interessen der ArbeitnehmerIn-
nen in europaweit tätigen Unternehmen.
Anfang 2009 wurde dieses EU-Recht
nachgebessert. Grundsätzlich können Eu-
ro-Betriebsräte in länderübergreifend tä-
tigen Unternehmungen mit insgesamt
mehr als 1.000 Beschäftigten installiert
werden, wenn mindestens zwei Standorte
in mehreren europäischen Ländern mehr
als 150 Beschäftigte haben.
Instrument gegen Ausgrenzung
Hintergrund der Forderung war die Glo-
balisierung. Weltweit tätige Konzerne tref-
fen wichtige Entscheidungen in ihren Zen-
tralen. In den Niederlassungen gibt es
kaum Mitsprache. Mit dem EBR haben
sie nun ein Instrument, um dem zu be-
gegnen. Für jede EBR-Körperschaft ist ei-
ne Konzernvereinbarung zu verhandeln,
die im Rahmen der Vorgaben der Richt-
linie die konkreten Spielregeln festlegt.
Mehr Kompetenzen und Rechte nötig
Ein EBR ist allerdings kein Betriebsrat,
wie man ihn in Österreich kennt. Die
Richtlinie sieht in erster Linie Informati-
on und Anhörung vor. Ein wesentlicher
Vorteil für die ArbeitnehmerInnen ist
aber, dass sich ihre jeweiligen Vertretun-
gen über Ländergrenzen hinweg institu-
tionalisiert vernetzen und Absprachen
treffen können. Geplante Entscheidungen
werden so rascher an anderen Standorten
bekannt, und bis zu einem gewissen Grad
funktioniert auch das Ausspielen von
Standorten gegeneinander nicht mehr.
„Das europäische Recht liefert Euro-
Betriebsräten grundlegendes Hand-
werkszeug zur wirtschaftlichen Mitwir-
kung im Konzern“, sagt Wolfgang Greif,
Leiter der Bildungsabteilung in der
GPA-djp. „Aus Gewerkschaftssicht ist
da allerdings weit mehr drinnen, einer-
seits hinsichtlich der Kompetenzen des
EBR selbst, andererseits auch was die
Interventionsrechte betrifft, wenn Un-
ternehmen EU-Recht nicht einhalten.“
Der Brexit wirft auch hier viele Fra-
gen auf: Gilt die Richtlinie weiter, wenn
es zu einem Brexit mit Übergangsfrist
kommt? Ist mit einem harten Brexit al-
les auf null gestellt? „Klar ist, dass das
EBR-Recht nicht mehr für Großbritan-
nien und für britische Mitglieder in
EBRs gelten wird“, erklärt Greif. „Dar-
aus ergeben sich Handlungsnotwendig-
keiten für die Gewerkschaften.“
Was sind Europäische BetriebsrätInnen (EBR)?
tinyurl.com/y6sjh74x
European Works Councils (EWC):
tinyurl.com/y4dzvnk4
Die neue EWC-Datenbank:
www.ewcdb.eu
Greif Wolfgang, „Der Europäische Betriebsrat –
angepasst an die neu gefasste EBR-Richtlinie
2009/38 EG“:
tinyurl.com/yxsrm22w
Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin
kauer.nani@gmail.com
oder an die Redaktion
aw@oegb.at
Da geht noch was
Europäische Betriebsräte sind ein bewährtes Instrument zur Mitwirkung in
Konzernen. Der Brexit bringt Euro-Betriebsräte und Gewerkschaften unter Druck.
Nani Kauer
Freie Journalistin
B
etriebsratsverseucht“ wurde vor ei-
nigen Jahren zum „Unwort des
Jahres“ gekürt. Verwendet wurde
es von Führungskräften einer gro-
ßen deutschen Baumarktkette: Mitarbei-
terInnen seien „betriebsratsverseucht“,
wenn sie von einem Standort mit Betriebs-
rat in einen ohne Betriebsrat wechseln
wollten. Die abwertende Bezeichnung hat-
te natürlich System, und niemand soll
glauben, dass das „Union Busting“, also
das gezielte Verhindern einer arbeitgeber-
unabhängigen Interessenvertretung, in ös-
terreichischen Betrieben nicht vorkommt.
Im Gegenteil!
Soziales Gewissen
Auch 100 Jahre nach der Geburtsstunde
für die Gründung von Betriebsräten in
Österreich braucht es KollegInnen, die
informieren und die für die Anliegen der
Beschäftigten kämpfen. Zusammen mit
Gewerkschaft und Arbeiterkammer sor-
gen sie für ein besseres Leben der Arbeit-
nehmerInnen, ermöglichen Mitbestim-
mung im Betrieb, mobilisieren für Arbeit-
nehmerInnenanliegen und stärken die
Durchsetzungskraft bei Kollektivvertrags-
verhandlungen.
Der Betriebsrat ist das soziale Gewis-
sen im Unternehmen, das Sprachrohr
für die KollegInnen und die Gegen-
macht zu den Unternehmerinteressen.
Dass sich der Einsatz für gute Chancen,
Arbeits- und Lebensbedingungen lohnt,
beweisen zahlreiche Studien: Betriebsrä-
tInnen wirken ausgleichend und ver-
mindern die Kluft zwischen „unten“
und „oben“. In Unternehmen mit Be-
triebsrat ist die Arbeitszufriedenheit hö-
her, die Beschäftigten verdienen durch-
schnittlich mehr und die Beschäfti-
gungsverhältnisse sind stabiler. Deswe-
gen gehören österreichische Unterneh-
men zur Weltspitze, und deswegen ist
die heimische Sozialpartnerschaft ein
Vorbild für viele andere Länder.
Dass die betriebliche Sozialpartner-
schaft ein wichtiger Motor für wirt-
schaftliche, gesellschafts- und sozialpoli-
tische Erfolge sein kann, ist aber nicht in
Stein gemeißelt. Veränderungen der Ar-
beitswelt kratzen stetig am bewährten
System. Normalarbeitsverhältnisse wer-
den weniger oder erst viel später erreicht
als noch vor einigen Jahren.
Dazwischen liegen oft Phasen von
Praktika, Kettenarbeitsverträgen oder
Leiharbeit. Unternehmen gliedern zu-
dem gerne aus: Der Portier ist eigentlich
Mitarbeiter einer Security-Firma, und
die Reinigungskräfte werden von exter-
nen Dienstleistungsunternehmen ge-
stellt. Die fortschreitende Digitalisie-
rung tut ihres dazu, den Flexibilitäts-
zwang noch zu verschärfen. Werkverträ-
ge und entgrenzte Arbeitszeiten nehmen
rasant zu, ständige Erreichbarkeit ist
schon lange kein ausschließliches Mana-
gerproblem mehr. Diese Veränderungen
haben unmittelbare Auswirkungen: Sie
unterlaufen die Rechte der Arbeitneh-
merInnen und schwächen ihre kollektive
Gegenmacht zu den Arbeitgeberinteres-
sen – und damit schließlich die Sozial-
partnerschaft. Mitbestimmung und Dia-
log werden schwieriger, aber gleichzeitig
steigen die Anforderungen an die Be-
triebsrätInnen.
Darum ist es wichtig, Betriebsrats-
rechte zu stärken und Mitglieder für die
Gewerkschaftsbewegung zu gewinnen.
So müssen etwa Behinderungen von Be-
triebsratswahlen unter Strafe gestellt und
erstmalige Wahlen durch kürzere Fristen
sowie Kündigungsschutz erleichtert wer-
den. Die Betriebsratsarbeit während der
Arbeitszeit gehört besser abgesichert,
Freistellungsgrenzen müssen flexibilisiert
und die Bildungsfreistellungen ausge-
weitet werden.
Stellung verbessern
Es gilt – gerade unter einer arbeitnehmer-
feindlich eingestellten Regierung – mit
aller Kraft die Stellung der BetriebsrätIn-
nen zu verbessern. Und das geht am bes-
ten durch einen hohen gewerkschaftli-
chen Organisationsgrad. Eine hohe An-
zahl an Gewerkschaftsmitgliedern ist das
Rückgrat für eine aktive und durchset-
zungsfähige Interessenvertretung. Nur so
wird die Sozialpartnerschaft in Österreich
eine gute Zukunft haben. Nur so werden
die Anliegen der ArbeitnehmerInnen
auch weiterhin Gehör finden.
Stärke durch Betriebsrat!
Nicht zuletzt
von
Reinhold Binder
Bundessekretär für Organisation in der
PRO-GE©
Kl
au
s
M
itt
er
ha
us
er