46 Arbeit&Wirtschaft 3/2019
Man kann nicht alles wissen ...
Alfred Klahr Gesellschaft (AKG): 1993 gegründe-
ter Verein zur Erforschung der Geschichte der
ArbeiterInnenbewegung mit Sitz in Wien; benannt
nach dem österreichischen Staatswissenschafter
und kommunistischen Parteifunktionär Alfred
Klahr, der 1944 von einer SS-Streife in Warschau
erschossen wurde. Alfred Klahr gilt als erster Den-
ker des marxistischen Spektrums, der Österreich
vor dem Hintergrund der Deutschen Frage als
unabhängige Nation konzipierte. Von 1993 bis
2005 verwaltete und erschloss die AKG das Archiv
der KPÖ. (Seite 8)
ambivalent: in sich widersprüchlich (Seite 40)
Bauer, Otto: österreichischer Politiker (1881–
1938); mit dem Buch „Die Nationalitätenfrage und
die Sozialdemokratie“ wurde er 1907 auf einen
Schlag bekannt. Von 1918 bis 1934 stellvertreten-
der Parteivorsitzender der Sozialdemokratischen
Arbeiterpartei (SDAP), ab 1919 Parlamentsabge-
ordneter. Als führender Theoretiker des Austromar-
xismus prägte er 1926 das Linzer Programm seiner
Partei, das damals auch den Passus der „Diktatur
der Arbeiterklasse“ enthielt. Nach der Niederlage
des sozialdemokratischen Schutzbundes gegen
das faschistische Dollfuß-Regime im Februar 1934
errichtete Otto Bauer in Brünn das „Auslandsbüro
der Österreichischen Sozialdemokratie“. Er wurde
Herausgeber der (illegalen) „Arbeiter-Zeitung“ und
übernahm die Redaktion der Zeitschrift „Der
Kampf“. Das 1936 erschienene Werk „Zwischen
den zwei Weltkriegen? Die Krise der Weltwirtschaft,
der Demokratie und des Sozialismus“ gilt als sein
politisches Testament. Mit dem darin ausgeführten
Konzept des „Integralen Sozialismus“ entwickelte
er Perspektiven des gemeinsamen Wirkens von
Sozialdemokraten und Kommunisten gegen Krieg
und Faschismus. (Seite 8)
Benko, René: österreichischer Unternehmer und
Investor im Immobilien-, Medien- und Handels-
bereich, geb. 1977; der Tiroler zählt zu den reichs-
ten ÖsterreicherInnen. 1999 gründete er das Im-
mobilienunternehmen Immofina, aus dem 2006
die Signa Holding (siehe unten) wird. Ende 2017
kauft Benko über seine Privatstiftung und mit
Hilfe des Bundeskanzlers das Leiner-Haus auf der
Maria hilfer Straße. (Seite 14)
Boschek, Anna: österreichische sozialdemokrati-
sche Politikerin (1874–1957), nach dem Tod ihres
Vaters musste sie im Alter von neun Jahren die
Schule abbrechen und arbeiten; ab 1890 als erste
Frau im Parteivorstand der SDAP, 1918–1920 Ge-
meinderätin, 1920 bis 1934 NR-Abgeordnete.
(Seite 22)
Eurofound (European Foundation for the Improve-
ment of Living and Working Conditions): Europä-
ische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen; 1975 gegründete EU-Ein-
richtung mit Sitz in Dublin, außerdem gibt es ein
Verbindungsbüro in Brüssel. Ziel von Eurofound ist
es, die Aktivitäten von EU-Organen, Regierungen,
Interessenvertretungen etc. im Bereich der Politik-
gestaltung zu unterstützen, durch wissenschaft-
lich fundierte Informationen, Beratung und Fach-
kenntnisse für Schlüsselfiguren auf dem Feld der
europäischen Sozialpolitik. (Seite 11)
Gig-Economy: Teil des Arbeitsmarktes, bei dem
kurzfristig kleine Aufträge an Selbstständige,
FreiberuflerInnen etc. – in der Regel über Online-
Plattformen – vergeben werden. Der Begriff
nimmt Bezug auf die Art und Weise, wie Musike-
rInnen arbeiten, nämlich in Form einzelner Auf-
tritte, der Gigs. (Seite 19)
Hans-Böckler-Stiftung: 1977 gegründetes Mitbe-
stimmungs-, Forschungs- und Studienförde-
rungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB). Die gemeinnützige Stiftung mit Sitz in
Düsseldorf ist benannt nach dem ersten DGB-
Vorsitzenden Hans Böckler. Sie unterstützt Man-
datsträger in Mitbestimmungsfunktionen und
tritt für erweiterte Mitbestimmungsrechte ein.
(Seite 36)
Hanusch, Ferdinand: österreichischer sozialde-
mokratischer Politiker (1866–1923); 1918–1920
Minister für soziale Fürsorge/Verwaltung; in diese
Zeit fällt die Gründung der Arbeiterkammer. Au-
ßerdem etablierte Hanusch eine moderne Sozial-
gesetzgebung mit Krankenkassen, 48-Stunden-
Woche, Verbot von Kinderarbeit, Arbeitslosenver-
sicherung, Betriebsrätegesetz etc. (Seite 11)
Hautmann, Hans: österreichischer Zeithistoriker
(1943–2018); 1993–2005 Präsident der Alfred
Klahr Gesellschaft. (Seite 8)
Hueber, Anton: österreichischer SP-Politiker und
Gewerkschafter (1861–1935), 1895 wurde der
gelernte Drechsler Sekretär der Reichsgewerk-
schaftskommission in Cisleithanien und Heraus-
geber des Zentralorgans „Die Gewerkschaft“.
Später wirkte er als Mitglied der Konstituierenden
Nationalversammlung gemeinsam mit Ferdinand
Hanusch maßgeblich an der sozialpolitischen Ge-
setzgebung mit. Hueber war Mitbegründer und
erster Vorsitzender des 1928 gebildeten Bundes
Freier Gewerkschaften. (Seite 22)
Jochmann, Rosa: österreichische Widerstands-
kämpferin und sozialdemokratische Politikerin
(1901–1994), arbeitete mit 14 Jahren in einer
Wiener Süßwarenfabrik, 1920 wurde sie Betriebs-
rätin in einer Firma für Gasglühstrümpfe. 1932
Zentralsekretärin der Sozialistischen Frauen Ös-
terreichs, von 1934–39 mehrmals verhaftet, da-
nach ins KZ deportiert. 1945 bis 1967 war Joch-
mann Nationalratsabgeordnete, danach sprach
sie als Zeitzeugin auf Kongressen und in Schulen
im In- und Ausland. 1993 hatte sie ihren letzten
öffentlichen Auftritt beim Lichtermeer in Wien.
(Seite 22)
Jugendvertrauensrat: In allen Betrieben, in denen
dauerhaft mindestens fünf jugendliche Arbeitneh-
merInnen (= Beschäftigte unter 18 Jahren sowie
Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht voll-
endet haben) beschäftigt sind, ist ein Jugendver-
trauensrat (JVR) zu wählen. Die Funktionsperiode
dauert zwei Jahre. Wahlberechtigt sind alle ju-
gendlichen ArbeitnehmerInnen; kandidieren dür-
fen ArbeitnehmerInnen unter 23 Jahren, die seit
mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt
sind. (Seite 4)
Partikularinteressen: von Einzelnen/wenigen ver-
tretene Interessen. (Seite 8)
Push-Notification (Push-Benachrichtigung):
Nachricht, die auch dann auf dem Bildschirm ei-
nes mobilen Endgeräts angezeigt wird, wenn ge-
rade nicht mit der App gearbeitet wird; erstmals
von Apple 2009 eingesetzt. Eine solche Nachricht
kann z. B. die Erinnerung einer Airline-App an den
bevorstehenden Check-In oder eine Event-Be-
nachrichtigung des Kalenders sein. (Seite 17)
Signa-Gruppe: Die von René Benko gegründete
Signa Holding ist Österreichs größtes privates
Immobilienunternehmen, das auch im großen
Maßstab in Deutschland und Norditalien tätig ist.
In den letzten Jahren hat sich die Signa Holding
zusätzlich im Handelssektor engagiert und mit
dem Erwerb von Karstadt, Kika/Leiner, zahlreichen
Online-Retailern und Galeria Kaufhof etabliert.
Ende 2018 stieg Signa mit jeweils fast 25 Prozent
bei „Krone“ und „Kurier“ ein. (Seite 14)
Steinhoff International Holdings: 1964 vom deut-
schen Unternehmer Bruno Steinhoff in Nieder-
sachsen gegründeter, heute börsennotierter, welt-
weit tätiger Einzelhandels- und Möbelkonzern mit
Sitz in Amsterdam und operativer Hauptzentrale
in Südafrika. 2016 waren rund 112.000 Mitarbei-
terInnen für das Unternehmen tätig. Ende 2017
wurde bekannt, dass Steinhoff Bilanzen gefälscht
hat, der Bericht der WirtschaftsprüferInnen zeig-
te jetzt, dass u. a. Transaktionen erfunden und
Scheinfirmen gegründet wurden. (Seite 14)
Turbokapitalismus: Die abwertend gemeinte Be-
zeichnung für eine deregulierte Marktwirtschaft
geht zurück auf das gleichnamige Buch des US-
Wirtschaftswissenschafters Edward Luttwak, das
1999 erschienen ist. (Seite 4)
UNDOK: 2014 eröffnete Anlaufstelle zur gewerk-
schaftlichen Unterstützung UNDOKumentiert Ar-
beitender. (Seite 37)
Volatilität: (starke) Schwankungen von Kursen,
Zinsen oder ganzen Märkten innerhalb kurzer Zeit
(Seite 40)
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Kaum ein anderes Teilgebiet des Arbeitsrechts ist für die praktische
Anwendung so schwer zugänglich wie das Arbeitszeitrecht. Anderer-
seits spielt die Gestaltung der Arbeitszeit für die Betroffenen eine
ganz entscheidende Rolle. Klarheit und ausreichende Information
über die Rechtsgrundlagen sind für sie deshalb besonders wichtig.
Einige Novellen zum Arbeitszeitrecht, insbesondere die Novelle
BGBl I 53/2018, erforderten eine Neuauflage dieses bewährten Kom-
mentars. Darüber hinaus gilt wie bisher, dass weite Bereiche des
Arbeitszeitrechts weder in der rechtswissenschaftlichen Literatur
noch in der Rechtsprechung systematisch aufgearbeitet wurden.
Daher wurden für diesen Kommentar viele Fragen mit entsprechend
ausführlicher Begründung und Ableitung aus der teils komplexen
Gesetzeslage von Grund auf neu bearbeitet.
Dieser Kommentar erscheint als Kombination von Druckwerk, Online-
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deren Kommentierung in der Online-Datenbank zeitnah ergänzt.
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