Auswirkungen eine Deregulierung auf die Einkommen der Beschäftig
ten in diesen Sektoren, bzw. auf die Bechäftigung darin hat, hängt von
den Elastizitäten des Arbeitsangebotes bzw. der Nachfrage ab. Letzteres
hängt wiederum von der Preiselastizität der betreffenden Dienstlei
stung und den Konkurrenzverhältnissen auf diesem Markt ab: Ange
nommen auf dem Markt für eine Dienstleistung herrsche vollkommene
Konkurrenz; eine durch eine Deregulierung der Arbeitsverhältnisse
hervorgerufene Senkung der Lohnkosten wird zu einem Sinken des
Preises der Dienstleistung führen. Ist die Preiselastizität der Nachfrage
nach dieser Dienstleistung hoch, so ist mit dem Senken der Lohnkosten
eine Ausweitung der Beschäftigung verbunden.
In diesem Fall kommt es zu einer Umverteilung von den Arbeitneh
mern zu den Konsumenten. Dies ist eine Folge des Wegfalls der
kartellierenden Wirkung der Schutzgesetze. Ob so eine Deregulierung
wünschenswert ist oder nicht, kann a priori nicht entschieden werden.
Dies hängt von der Höhe der Löhne in diesen Sektoren im Vergleich zu
anderen Sektoren und der Arbeitslosigkeit ab. Insofern es sich um
wenig qualifizierte Lohnabhängige handelt, deren Angebot bei entspre
chender Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber Ausländern sehr ela
stisch ist, kann eine Deregulierung erhebliche Wohlfahrtsverluste für
die bisher Beschäftigten bringen.
Eine Senkung der Lohnkosten impliziert nicht, daß die betreffenden
Unternehmen höhere Profite haben, da auch nach einer Deregulierung
Grenzkosten gleich dem Preis sind. Die Karteliierung des Arbeitsmark
tes bewirkt nämlich eine Karteliierung des Marktes für die betreffende
Dienstleistung. Zu beachten ist aber, daß durch eine Schutzgesetzge
bung jedes einzelne Unternehmen rationiert ist, auch wenn die Nach
frage bei sinkenden Preisen insgesamt nicht ausgeweitet werden kann.
Jedes Unternehmen kann nämlich unter der Bedingung der Konkur
renz das Angebot nach den von ihm angebotenen Dienstleistungen
beliebig ausweiten und wird durch Regulierungen daran gehindert. So
wird etwa von Unternehmen der Gastwirtschaft geklagt, daß geltende
Schutzbestimmungen für Jugendliche das Anbot an warmen Speisen
an späten Abendstunden erschweren. Jedes einzelne Unternehmen
erfährt dies als Beschränkung seiner Handlungsmöglichkeiten und
damit seiner Gewinne. Da aber nicht anzunehmen ist, daß bei einem
Wegfall dieser Schutzbestimmung insgesamt mehr gegessen wird,
würden in der Summe die Gewinne kaum steigen. Natürlich kann es
dabei erhebliche Struktureffekte zwischen den Unternehmen geben.
2. Wenn die Leistungserstellung zu bestimmten Zeiten tatsächlich
unterdrückt werden sollte (Schichtarbeit in der Nacht für Frauen etc.),
dann bedeutet eine Deregulierung die Eröffnung eines Marktes, den es
bisher nicht gegeben hat. Es ist dies vor allem in der Industrie und im
Handel anzutreffen.
Diese theoretischen Überlegungen geben zwar keine Antwort auf die
Frage, welche Wirkungen eine Deregulierung der Arbeitsverhältnisse in
der Realität hätte, aber sie geben den Rahmen, in dem das untersucht
werden kann. Es kann dabei von folgendem ausgegangen werden:
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