20. Jahrgang (1994), Heft 4
Thema eingehen. Daß wir uns nicht
mit der Ideologie Reagans befassen,
hängt allerdings tatsächlich mit der
Auswahl der Länder zusammen. Die
USA sind nicht Gegenstand unseres
Vergleiches.
Daß es Leistungsverbesserungen
gab, steht - von Schwarz nicht zur
Kenntnis genommen - auch in unse
rem Beitrag. Wenn er allerdings von
"massiven Leistungsverbesserungen
zugunsten von Personen mit niedrige
rem Einkommen, die Versicherungs
lücken aufzuweisen haben" , spricht
und in unserem Beitrag eine dahinge
hende Quantifizierung und Bewer
tung der Pensionsreformen vermißt,
so möchten wir seine ebensowenig
konkreten Ausführungen (S. 432)
doch um einige Details zur behaupte
ten Massivität von Leistungsverbesse
rungen bereichern: Betreffend Kin
dererziehungsanrechnungszeit sind
nach Berechnungen des Hauptverban
des 1993 knapp 200 Pensionen auf
grund der neuen Bestimmungen ange
fallen. Die "Ausweitung der Ersatz
zeitenqualität von Zeiten der Er
werbslosigkeit für Personen mit ge
ringem Familieneinkommen" betraf
(laut Arbeitsmarktdaten) im Mai 1994
465 Männer und 204 Frauen. Zu der
auch von Schwarz weiters angeführ
ten Entwicklung der Ausgleichszu
lagenrichtsätze ist zu vermerken, daß
diese vor allem Witwen und Männern
mit Eigenpension zugute kommt,
während Frauen mit eigener Pension
nur wenig davon profitieren (siehe Ta
los/Wörister, Soziale Sicherung im
Sozialstaat Österreich, Baden-Baden
1994, S. 2 16). Die Regelungen der
Pensionsreform 1993 haben zu Minde
rungen in den Bemessungsgrundlagen
geführt, betroffen davon vor allem
Personen mit Invaliditätspensionen
(siehe a. a. 0. S. 182) .
Hinsichtlich "Pensionsleistungsni
veau" haben wir nicht das Sinken be
klagt - wie Schwarz behauptet -, son
dern es verabsäumt, geschlechtsspezi
fisch zu differenzieren: Denn vom Sin-
Wirtschaft und Gesellschaft
ken des Pensionsleistungsniveaus im
Zeitraum 1984 bis 1987 (nicht bloß
1986) waren Frauen betroffen. In die
ser Zeit sank die durchschnittliche Al
terspension der Frauen (Unselbständi
ge, Neuzugänge) um 5,3 Prozent,
gleichzeitig stiegen die entsprechen
den Männerpensionen um 12 ,4 Pro
zent. Der Preisanstieg betrug in dieser
Zeit im Durchschnitt 6,4 Prozent.
Schwarz' Feststellung, daß jene
"Maßnahmen, bei denen das V ersiche
rungsprinzip verstärkt wurde (Studi
enzeitenanrechnung) , bewußt höhere
Einkommensgruppen" (S. 432) betref
fen, ist einseitig. Denn von der Beseiti
gung des Grundbetrages und der Ver
längerung des Bemessungszeitraumes
waren schon bisher benachteiligte
Gruppen wie Frauen { 1984) und Inva
lide {1987 und 1993) betroffen.
Wird der Zeitraum berücksichtigt,
auf den unser Beitrag im wesentlichen
Bezug nimmt, nämlich die Jahre 1982
bis 1992, dann ergibt sich für die neu
zugegangenen Direktpensionen bei
Unselbständigen folgendes Bild: Bei
einer Preissteigerung von 35 Prozent
verzeichneten die Männer einen An
stieg von 4 1 Prozent, die Frauen hin
gegen von nur 28 Prozent. Würden
auch ausländische Teilpensionen
berücksichtigt, so wäre der Unter-
schied noch größer. ·
Die von Schwarz vermißten Belege
für das gestiegene Verarmungsrisiko
finden sich für die Mitgliedsstaaten
der EU etwa bei Room/Henningsen,
Neue Armut in der Europäischen Ge
meinschaft, Frankfurt 1990, und für
Deutschland z. B. bei Hauser/Hübin
ger, Arme unter uns, Freiburg 1993.
Unabhängig davon, daß in der näch
sten Zeit möglicherweise die Einbezie
hung der geringfügig Beschäftigten
mehr als bisher auf der sozialpoliti
schen Agenda stehen könnte, ist
Schwarz' Hinweis auf einen damit
verbundenen wahrscheinlichen An
stieg von Schwarzarbeit zu hinterfra
gen: welchen großen Unterschied in
sozialrechtlicher Hinsicht macht es
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