A r b e i t e r k a m m e r W i e n 7 7
4. Grundqualifikation und Weiterbildung
In diesem Abschnitt wird auf die neue, obligatorische Grundqualifikation und Weiterbildung
für BerufslenkerInnen eingegangen. Dabei wurden folgende Aspekte näher beleuchtet:
? Anteil aller, die Grundausbildung, Weiterbildung bzw Teile davon absolviert ha-
ben, auch in Relation zu den Transportarten
? Wo ist beabsichtigt, die Weiterbildung künftig zu absolvieren und wer sollte sie
bezahlen?
? Wissensstand (Selbsteinschätzung und tatsächliches Wissen) über Qualifikati-
onsnachweis und Weiterbildungsdauer, nach Führerscheinklassen, Transportar-
ten, Alter und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
? Welche und wie viele Informationsquellen wurden genutzt und wie wirkt sich das
auf den subjektiven und den tatsächlichen Wissensstand über die Weiterbildung
aus
4.1 Einleitende Bemerkungen
Für Bus- und Lkw-LenkerInnen gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen die Notwen-
digkeit der Ablegung einer Grundqualifikationsprüfung eingeführt wurde. Bei den LenkerIn-
nen der Klassen D oder D+E (Bus) ist dies für jene vorgeschrieben, die ihre Führerschein-
prüfung nach dem 10.9.2008 abgelegt haben, für die LenkerInnen der Klassen C1, C oder
C+E (Lkw und Sattelzugfahrzeuge) war der Termin ein Jahr später, nämlich der 10.9.2009.
Für alle LenkerInnen, die vor den genannten Terminen die jeweilige Lenkberechtigung be-
reits besessen haben, ist der Besuch einer Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden in-
nerhalb von 5 Jahren (ab den genannten Zeitpunkten) erforderlich.
Um einen Überblick zu bekommen, wie viele LenkerInnen bei unserer Befragung eine
Grundqualifikation haben müssten, wurde einerseits gefragt, welchen Führerschein bzw
welche Führerscheine die/der jeweilige BerufsfahrerIn hat, und in der unmittelbar nächsten
Frage auch danach, wann sie/er die Führerscheinprüfung abgelegt hat. Wegen der oben
genannten rechtlichen Rahmenbedingungen wurden für die C-LenkerInnen die Antwortop-
tionen „VOR dem 10.9.2009“ und „NACH dem 10.9.2009“ und für die D-LenkerInnen „VOR
dem 10.9.2008“ und „NACH dem 10.9.2008“ vorgegeben.
Die Analysen der Antwortmuster haben gezeigt, dass nicht alle Angaben zu den Führer-
scheinklassen mit den Angaben zum Termin der Führerscheinprüfung übereinstimmen. So
haben einige Befragte angegeben, lediglich einen C-Schein zu haben, bei der Frage nach