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Full text: Kulturelle Produktion und Mediennutzung im Alltag

Akt Studie, t0 14 Die Einführung einer Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung würde auch bedeuten, dass weniger öffentlichen Aufführungen von Musikwerken abgabepflichtig im Sinne der AKM wä- ren. Dies wäre explizit zu fordern. (Dies betrifft insbesondere den Fall 9) Bestehende Schranken des Urheberrechts müssen gestärkt werden, um die bereits bestehenden Frei- heiten der NutzerInnen zu wahren. (Dies betrifft insbesondere die Fälle 12,13) 4. Zusammenfassung und Ausblick: Die vorliegende Studie ist von einem grundsätzlichen Reformbedarf des Urheberrechts ausgegangen. Die- ser ergibt sich aus den historischen, gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozessen der letzten 25 Jahre. Ziel einer solchen Reform müsste es sein, das Urheberrecht an die Gegebenheiten der Digitalisierung und Vernetzung anzupassen. Es geht darum, eine praktikable rechtliche Grundlage für die Tätigkeiten kommer- zieller ProduzentInnen und VerwerterInnen zu schaffen, die gleichzeitig den stark expandierenden Bereich der nicht-kommerziellen, semi-professionellen Nutzung durch KosumentInnen und ProsumentInnen nicht behindert. Damit wird die Reform des Urheberrechts ein Element in der Sicherstellung einer breiten, demo- kratischen Teilhabe an der Informationsgesellschaft und Voraussetzung für niedrigschwellige neue Diskurs- und Öffentlichkeitsformen. In der Studie wurde von Problemen ausgegangen, die aus einer Alltagsnutzung kultureller Materialien ent- stehen, aber aus gesellschaftlicher Sicht eigentlich erwünscht sein sollten. Entsprechend wurde die Frage ins Zentrum gestellt, wie die Rahmenbedingungen verändert werden müssten, um diese Handlungen zu ermöglichen. Die zentralen Problembereiche sind: ? das öffentlich zugänglichmachen geschützter Werke im Rahmen nicht-kommerzieller Werknutzun- gen. die Veränderung geschützter Werke zur Schaffung neuer Werke ? Zugang und Nutzung verwaister Werke ? fehlender Zugang zu Archiven, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ande- rer öffentlich geförderter Institutionen. ? Mangelnde Durchsetzungsfähigkeit bestehender Schranken, insbesondere im Bereich der Privatko- pie. Es wurden folgende Lösungsperspektiven zu einer Reform des Regulierungsrahmens skizziert: ? Abschaffung der Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher Nutzung zugunsten einer Unter- scheidung zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung. Nicht- kommerzielle Nutzungen sollten grundsätzlich erlaubt sein. Die Frage einer allfälligen Vergütung dieser Nutzung ist getrennt davon zu behandeln. ? Transformative Werknutzung sollte grundsätzlich erlaubt sein. Die Frage einer allfälligen Vergütung dieser Nutzung ist getrennt davon zu behandeln. ? Die Schranken des Urheberrechts müssen durchsetzungsstark gemacht werden, damit durch tech- nische Schutzmaßnahmen die Schranken (etwa Privatkopie) nicht aufgehoben werden können. ? Es muss verunmöglicht werden, dass Werke verwaisen, etwa dadurch, dass ein Werk registriert und das Urheberrecht periodisch erneuert werden muss.
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