Full text: Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen (Tabellen)

- Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen – Ländervergleich Mag. Gerald Klec 18/20 Studie im Auftrag der AK-Wien Österreich Kapitaldeckung (extern) / aus dem Cashflow finanziert (Direktzusagen) In Österreich sind in der betrieblichen Altersvorsorge in Pensionskassen ausgelagerte, kapitalgedeckte Betriebspensionen vorherrschend. Die seit 2006 bestehende Möglichkeit der Durchführung mittels „Betrieblicher Kollektivversicherung“ hat noch kaum Verbreitung gefunden. Direktzusagen sind von abnehmender Bedeutung. Nach der Neuordnung des Betriebspensionsrechts im Jahr 1990 wurden sehr viele Direktzusagen in die neu gegründeten Pensionskassen „ausgelagert“ (häufig verbunden mit einem Wechsel von Leistungs- zu Beitragszusagen). Neue Betriebspensionszusagen wurden seither fast ausschließlich in Form von Beitragszusagen über Pensionskassen erteilt. Beitragszusage (DC- Defined Contribution) Leistungszusage (DB- Defined Benefit) In Österreich dominieren bei den kapitalgedeckten, aus den Unternehmen ausgelagerten Betriebspensionszusagen Defined Contribution Pläne (86 %), Leistungszusagen über Pensionskassen sind selten (14 %) und haben tendenziell abnehmende Bedeutung. Neue Zusagen sind fast ausschließlich Defined Contribution Zusagen. Direktzusagen (Leistungszusagen) sind nur mehr von eingeschränkter und weiter abnehmender Bedeutung. Kapitalmarktrisiko / Garantien In den beitragsdefinierten Pensionskassen liegt das Risiko in der Regel ausschließlich bei den Arbeitnehmern und zwar sowohl in der Akkumulations- als auch in der Pensionsphase. Ursprünglichen waren die Pensionskassen verpflichtet, einen Mindestertrag (derzeit 1,02 % p.a. nach Abzug der Kosten) bezogen auf den Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu garantieren. Der Umfang der Garantie wurde im Jahr 2003 rückwirkend massiv abgeschwächt, als die Garantieregelung erstmals in größerem Ausmaß anzuwenden gewesen wäre! Zeitgleich mit der massiven Abschwächung der Garantie wurde der Aufbau einer Mindestertragsrücklage vorgeschrieben und die Kosten hierfür von den Kassen in voller Höhe den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten in Rechnung gestellt. Im Jahr 2005 wurde den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten - als Alternative zur Kostenvorschreibung - ein Opting-Out aus der noch verbliebenen Mindestertragsgarantie ermöglicht. Um unverhältnismäßig hohe Kosten zu vermeiden, wurde daraufhin in den meisten Verträgen auf die Garantie verzichtet. Aktuell sind nur mehr ca. 20 % der Pensionskassenverträge mit einer deutlich abgeschwächten Mindestertragsgarantie ausgestattet.
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