- Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen – Ländervergleich
Mag. Gerald Klec 18/20
Studie im Auftrag der AK-Wien
Österreich
Kapitaldeckung
(extern) / aus dem
Cashflow finanziert
(Direktzusagen)
In Österreich sind in der betrieblichen Altersvorsorge in
Pensionskassen ausgelagerte, kapitalgedeckte Betriebspensionen
vorherrschend. Die seit 2006 bestehende Möglichkeit der
Durchführung mittels „Betrieblicher Kollektivversicherung“ hat
noch kaum Verbreitung gefunden.
Direktzusagen sind von abnehmender Bedeutung. Nach der
Neuordnung des Betriebspensionsrechts im Jahr 1990 wurden sehr
viele Direktzusagen in die neu gegründeten Pensionskassen
„ausgelagert“ (häufig verbunden mit einem Wechsel von Leistungs-
zu Beitragszusagen). Neue Betriebspensionszusagen wurden seither
fast ausschließlich in Form von Beitragszusagen über
Pensionskassen erteilt.
Beitragszusage (DC-
Defined Contribution)
Leistungszusage (DB-
Defined Benefit)
In Österreich dominieren bei den kapitalgedeckten, aus den
Unternehmen ausgelagerten Betriebspensionszusagen Defined
Contribution Pläne (86 %), Leistungszusagen über Pensionskassen
sind selten (14 %) und haben tendenziell abnehmende Bedeutung.
Neue Zusagen sind fast ausschließlich Defined Contribution
Zusagen.
Direktzusagen (Leistungszusagen) sind nur mehr von
eingeschränkter und weiter abnehmender Bedeutung.
Kapitalmarktrisiko /
Garantien
In den beitragsdefinierten Pensionskassen liegt das Risiko in der
Regel ausschließlich bei den Arbeitnehmern und zwar sowohl in der
Akkumulations- als auch in der Pensionsphase.
Ursprünglichen waren die Pensionskassen verpflichtet, einen
Mindestertrag (derzeit 1,02 % p.a. nach Abzug der Kosten) bezogen
auf den Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu garantieren.
Der Umfang der Garantie wurde im Jahr 2003 rückwirkend massiv
abgeschwächt, als die Garantieregelung erstmals in größerem
Ausmaß anzuwenden gewesen wäre!
Zeitgleich mit der massiven Abschwächung der Garantie wurde der
Aufbau einer Mindestertragsrücklage vorgeschrieben und die
Kosten hierfür von den Kassen in voller Höhe den Anwartschafts-
und Leistungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Im Jahr 2005 wurde den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten -
als Alternative zur Kostenvorschreibung - ein Opting-Out aus der
noch verbliebenen Mindestertragsgarantie ermöglicht. Um
unverhältnismäßig hohe Kosten zu vermeiden, wurde daraufhin in
den meisten Verträgen auf die Garantie verzichtet. Aktuell sind nur
mehr ca. 20 % der Pensionskassenverträge mit einer deutlich
abgeschwächten Mindestertragsgarantie ausgestattet.