- Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen – Ländervergleich
Mag. Gerald Klec 2/20
Studie im Auftrag der AK-Wien
Dänemark
Kapitaldeckung
(extern) / Finanzierung
aus Cashflow
(Direktzusagen)
Betriebspensionen sind in Dänemark generell aus den Betrieben
ausgelagert und kapitalgedeckt (Abwicklung über
Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds).
Direktzusagen sind nicht erlaubt.
Beitragszusage (DC-
Defined Contribution)
Leistungszusage (DB -
Defined Benefit)
Es handelt sich um DC-Modelle – kombiniert mit DB- Elementen
(System der Kollektivversicherung mit garantierter Mindestleistung)
Im Regelfall ist die Alterspension eine aufgeschobene Annuität, die
Verrentung der jährlichen Beiträge erfolgt laufend (nicht erst bei
Übertritt in die Pension).
Vereinzelt gibt es auch Beitragszusagen ohne garantierte
Mindestleistung.
Kapitalmarktrisiko /
Garantien
Das System der aufgeschobenen Annuitäten führt zu einer
garantierten Mindestleistung mit impliziter Mindestverzinsung. Das
Ausmaß der Garantieleistung ist abhängig von der Höhe der
bezahlten Beiträge, von versicherungsmathematischen Parametern
(Lebenserwartung) und vom garantierten Ertrag (angewandter
Diskontsatz). Die garantierte Mindestleistung kann auch bei
schlechten Ertragsjahren nicht unterschritten werden.
Die Haftung für die Garantieleistung tragen die
Vorsorgeeinrichtungen. Das Risiko für diese Einrichtungen wird
allerdings durch die strengen Anforderungen (Solvabilitätskriterien,
Belastungstests) der Regulierungsbehörde minimiert.
Die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten tragen insofern ein
Kapitalmarktrisiko als die Höhe der Gewinnzuteilung von den
erzielten Ergebnissen abhängt (effektiver Kapitalertrag,
versicherungstechnisches Ergebnis). Bei schlechten Ergebnissen
werden die Pensionen unter Umständen nicht valorisiert, was zu
einer relativen Entwertung führen kann.
Die Arbeitgeber tragen neben der Entrichtung der Beiträge keine
weiteren Verpflichtungen.