Full text: Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen (Tabellen)

- Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen – Ländervergleich Mag. Gerald Klec 20/20 Studie im Auftrag der AK-Wien Indexierung Es gibt keine verpflichtende Indexierung. In den beitragsdefinierten Pensionskassen erfolgt eine Indexierung, wenn das jährliche Ergebnis (abzüglich der Kosten und des versicherungstechnischen Ergebnisses und nach allfälliger Auflösung von Schwankungsreserven) über dem Rechnungszinssatz liegt. Fällt das Ergebnis geringer aus und existieren keine oder keine ausreichenden Schwankungsreserven, dann kommt es zu entsprechenden nominellen Pensionskürzungen. Zinsannahmen In den Pensionskassen finden sich Rechenzinsen von bis zu 6,5 %. Seit 1.1.2004 werden für neu abgeschlossene beitragsorientierte Verträge nur mehr Rechenzinsätze bis max. 3,5 % genehmigt. Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers Die Absicherung von Ansprüchen aus Direktzusagen ist bei Insolvenz des Arbeitgebers nur auf einem sehr niedrigen Niveau gegeben. Aus dem Insolvenzentgeltsicherungsfonds werden max. 24 Monatsbeträge gezahlt. Dies war vielfach auch ein zentrales Motiv für die Zustimmung der Arbeitnehmer zu einem Umstieg auf externe Kapitaldeckung Entwicklungen / Probleme Durch die vielfach zu optimistischen Annahmen bei älteren Pensionskassenmodellen werden die Zielgrößen in der Veranlagung nicht erreicht, womit die Pensionen laufend gekürzt werden. Dieses Problem ist ohne einen Kapitalnachschuss und einer Änderung der Systemparameter nicht zu beheben. Besonders gravierend stellt sich die Situation nach zahlreichen Umwandlungen von leistungsdefinierten Direktzusagen in Pensionskassenlösungen unter Heranziehung von unrealistischen Rechenparametern. Schwankende Pensionen wie in den Pensionskassen erfüllen nicht die Ansprüche an ein konstantes Einkommen im Alter. Die krasse Entwertung einer gesetzlichen Garantie durch den Gesetzgeber beim ersten Anlassfall hat das Vertrauen in das System erschüttert.
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