- Sicherungssysteme und Risikoverteilung bei Betriebspensionen – Ländervergleich
Mag. Gerald Klec 20/20
Studie im Auftrag der AK-Wien
Indexierung
Es gibt keine verpflichtende Indexierung.
In den beitragsdefinierten Pensionskassen erfolgt eine Indexierung,
wenn das jährliche Ergebnis (abzüglich der Kosten und des
versicherungstechnischen Ergebnisses und nach allfälliger
Auflösung von Schwankungsreserven) über dem Rechnungszinssatz
liegt. Fällt das Ergebnis geringer aus und existieren keine oder keine
ausreichenden Schwankungsreserven, dann kommt es zu
entsprechenden nominellen Pensionskürzungen.
Zinsannahmen
In den Pensionskassen finden sich Rechenzinsen von bis zu 6,5 %.
Seit 1.1.2004 werden für neu abgeschlossene beitragsorientierte
Verträge nur mehr Rechenzinsätze bis max. 3,5 % genehmigt.
Schutz bei Insolvenz
des Arbeitgebers
Die Absicherung von Ansprüchen aus Direktzusagen ist bei
Insolvenz des Arbeitgebers nur auf einem sehr niedrigen Niveau
gegeben. Aus dem Insolvenzentgeltsicherungsfonds werden
max. 24 Monatsbeträge gezahlt. Dies war vielfach auch ein
zentrales Motiv für die Zustimmung der Arbeitnehmer zu einem
Umstieg auf externe Kapitaldeckung
Entwicklungen /
Probleme
Durch die vielfach zu optimistischen Annahmen bei älteren
Pensionskassenmodellen werden die Zielgrößen in der Veranlagung
nicht erreicht, womit die Pensionen laufend gekürzt werden. Dieses
Problem ist ohne einen Kapitalnachschuss und einer Änderung der
Systemparameter nicht zu beheben. Besonders gravierend stellt sich
die Situation nach zahlreichen Umwandlungen von
leistungsdefinierten Direktzusagen in Pensionskassenlösungen unter
Heranziehung von unrealistischen Rechenparametern.
Schwankende Pensionen wie in den Pensionskassen erfüllen nicht
die Ansprüche an ein konstantes Einkommen im Alter.
Die krasse Entwertung einer gesetzlichen Garantie durch den
Gesetzgeber beim ersten Anlassfall hat das Vertrauen in das System
erschüttert.