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6.2 Evaluierung der Berichtspflicht zu Frauenförderungsmaßnahmen
Seit dem Geschäftsjahr 2010 ist eine Berichterstattung zu Frauenfördermaßnahmen verbindlich im Corporate
Governance Bericht vorgeschrieben. Börsennotierte Unternehmen müssen offenlegen „welche Maßnahmen
zur Förderung von Frauen in Aufsichtsrat, Vorstand und in leitenden Stellungen (§ 80 AktG) gesetzt werden“
(§ 243b Abs 2 Z 2 UGB). Die AK hat im Zuge der vorliegenden Untersuchung die Maßnahmen der börsenno-
tierten Unternehmen
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anhand der zuletzt veröffentlichten Corporate Governance Berichte bzw. Geschäftsbe-
richte analysiert. Wie die Berichtsevaluierung
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zeigt, enttäuschen die Erklärungen des österreichischen Kapi-
talmarkts hinsichtlich Transparenz, Qualität und Quantität das dritte Jahr in Folge:
? Sieben Unternehmen bzw. 10,6 Prozent (Bene AG, Frauenthal Holding AG, Maschinenfabrik Heid
AG, Linz Textil Holding AG, Polytec Holding AG, Rath AG, SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner
AG) kommen nicht einmal formal ihrer Publizitätspflicht nach und führen keinen Hinweis auf § 243b
Abs 2 Z 2 UGB in ihren Corporate Governance Berichten an.
? Weitere zwölf Unternehmen bzw. 18,2 Prozent halten sich zwar an die Berichterstattung zu Frauen-
fördermaßnahmen, geben aber an, dass sie weder konkrete Maßnahmen noch Ziele für mehr Frauen
in Führungspositionen setzen: AMAG Austria AG, A-TEC Industries AG, Brain Force Holding AG,
conwert Immobilien Invest SE, Eco Business-Immobilien AG, Mayr Melnhof AG, Ottakringer Getränke
AG, Schoeller Bleckmann Oilfield Equipment AG, UBM Realitätenentwicklung AG, Unternehmens In-
vest AG, Warimpex AG und Wolford AG. Hier ein Zitat aus dem Geschäftsbericht von Schoeller
Bleckmann Oilfield Equipment AG: „SBO legt größten Wert auf strenge Gleichbehandlung der Ge-
schlechter im Rekrutierungsprozess sowie in sämtlichen Bereichen des Dienstverhältnisses, ohne
explizit „Frauenquoten“ oder eigens als „Maßnahmen zur Förderung von Frauen“ bezeichnete Maß-
nahmen vorzuschreiben.“
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? 35 Unternehmen und somit die Mehrheit (53,0 Prozent) bleiben in der Berichterstattung vielfach an
der Oberfläche ohne dabei konkrete Maßnahmenbündel und/oder Ziele zu erläutern. Lediglich zwölf
Unternehmen (18,2 Prozent: Andritz AG, BKS Bank AG, Erste Group Bank AG, EVN AG, Oberbank
AG, OMV AG, Österreichische Post AG, Raiffeisen Bank International AG, Telekom Austria AG, Ver-
bund AG, voestalpine AG, Zumtobel AG) sind als positive Beispiele der Berichterstattung zu nennen.
Es wird nicht nur der Publizitätspflicht nachgekommen, sondern die Corporate Governance Berichte
weisen zudem konkret definierte Maßnahmen und Ziele zur Förderung von Frauen in Aufsichtsrat,
Vorstand und in leitenden Stellungen aus. Wobei vorbehaltlich zu erwähnen ist, dass bis auf die BKS
Bank AG alle Vorstandspositionen in den betreffenden Unternehmen männlich besetzt sind und kei-
ner der Aufsichtsräte über eine Frauenquote von 20,0 Prozent kommt.
Um die Maßnahmen der Unternehmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zu evaluieren, wur-
den die Kategorien „Rekrutierung, Karriereentwicklung und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Fami-
lie und Unternehmensführung und -kultur“ nach dem Katalog von Sita Mazumrieder und Gabrielle Wanzenried
eingeführt. Auf Basis des Maßnahmenkatalogs (vgl. Tabelle 6) wurden die gesetzten Maßnahmen auf ihre
Vollständigkeit in den relevanten Belangen der Frauenförderung geprüft.
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In allen vier Kategorien setzen
überhaupt nur zwei (Österreichische Post AG, Verbund AG) der 66 analysierten Unternehmen Maßnahmen.
Weitere zwei Unternehmen (Oberbank AG, BKS Bank AG) erfüllen mit ihren Maßnahmen zur Frauenförde-
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Wiener Börse (Stand: 2. Jänner 2014): ATX, Prime Market, Mid Market, Standard Market Auction und Standard Market
Continuous
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Sollten trotz sorgfältiger Recherche Informationen möglicherweise übersehen oder nicht richtig zugeordnet worden sein,
ersuchen die Autorinnen vorweg um Verständnis. Die Recherche gestaltete sich kompliziert, da die Berichterstattung nicht
in allen Fällen transparent nachvollziehbar war.
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Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment, Geschäftsbericht (2012) 43.
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Mazumrieder/Wanzenried, Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen (2010) 40.