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Ausgabe 12/2012
Im Durchschnitt wurden pro Kind 800 Euro an Kinderbetreuungskosten3 geltend gemacht.
Die steuerliche Gutschrift daraus konnte bis zu 400 Euro im Jahr betragen, viele gingen aber
auch leer aus.
Abbildung 2: Steuervorteil bei 800 € Kinderbetreuungskosten
Quelle: Eigene Berechnung
Um jedem Kind den gleichen Zugang zu den zur Verfügung stehenden finanziellen
Ressourcen geben zu können, wäre der Ausbau an leistbaren Kinderbetreuungsplätzen
zielführender, als eine Unterstützung mittels Steuervorteilen, die bei den Eltern und deren
Kindern zum Teil nicht ankommen.
Wer leer ausgeht
In den 1970er wurde als oberster Grundsatz festgelegt, „dass jedes Kind gleich viel wert
ist“. In den letzten Jahren wurde die Familienförderung aber wieder mehr in das Steuerrecht
verlagert, weg von den direkten Fördermaßnahmen. Als Anknüpfungspunkt für die Höhe
der Förderung dient hierbei immer das Einkommen. Für die tatsächliche Auswirkung der
Freibeträge (z. B. die Kinderbetreuung) sind die Grenzsteuersätze verantwortlich. Damit sich
ein Absetzbetrag auswirken kann, ist es notwendig, dass das Einkommen so hoch ist, dass
Steuer bezahlt werden muss (einzige Ausnahmen dabei bilden der Alleinverdiener- und der
Alleinerzieherabsetzbetrag – hierfür gibt es eine Negativsteuer-Gutschrift). Das bedeutet,
dass die Gerechtigkeit dort endet, wo Freibeträge und Absetzbeträge zur Anwendung
kommen. Allgemein kann bemerkt werden, dass Männer gegenüber Frauen stärker von
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Kind (bis zum 10. Lebensjahr können Kinderbetreuungskosten bis maximal 2.300 Euro im Jahr geltend gemacht werden)