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Ausgabe 12/2012
Freibeträgen profitieren, da Ihr Einkommen in der Regel höher ist als das der Frauen. Von
den steuerlichen Fördermaßnahmen werden vor allem Personen mit einem geringen
Einkommen, die häufig in Niedriglohnbranchen (Handel, Gastgewerbe, Reinigung)
angesiedelt sind, ausgeschlossen. Ebenso sind Frauen, AlleinerzieherInnen und
Teilzeitbeschäftigte überproportional oft davon betroffen. Sie können aus den steuerlichen
Fördermaßnahmen keinen Vorteil ziehen.
Die Arbeiterkammer setzt sich ein für
? Ausbau und Investition in mehr Kinderbetreuungsplätze,
? eine Ausgestaltung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, so dass
auch Eltern mit geringem Einkommen finanziell entlastet werden,
? bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowohl für Frauen wie auch für Männer,
? Vereinfachung und mehr Transparenz in der Familienförderung.
Glossar
Absetzbetrag:
Der Absetzbetrag ist grundsätzlich von der Einkommenshöhe unabhängig und wird direkt
von der zu bezahlenden Steuer abgezogen, vorausgesetzt das Einkommen ist so hoch, dass
sich eine Steuer ergibt. Das bedeutet, dass die, die wegen ihres geringen Einkommens keine
Steuer zahlen, häufig um ihre Förderung umfallen.
Freibetrag:
Der Freibetrag schmälert die steuerliche Bemessungsgrundlage, das ist die Grundlage von
der die Steuer berechnet wird.
Grenzsteuersatz:
Mit der Höhe des Einkommens steigt der Grenzsteuersatz an. Grenzsteuersatz ist der
Prozentsatz, mit dem der letzte Euro des Einkommens zu versteuern ist. Die Steuerersparnis
bei hohen Einkommen ist dadurch ein größere als mit einem geringeren Einkommen. Die
momentan gültigen Grenzsteuersätze sind 36,5 % zw. 11.000 € und 25.000 €, 43,2 % zw.
25.000 € und 60.000 € und 50 % ab 60.000 € steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Unter
11.000 € fällt keine Einkommenssteuer an (Sozialversicherungsbeiträge jedoch sehr wohl).
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