Karenz anstelle Elternteilzeit – kein endgültiger Untergang des Anspruchs auf Elternteilzeit ? K. BURGER-EHRNHOFER
DRdA ? 5/2017 ? Oktober426
vertritt die Autorin die Ansicht, dass dieses Einverneh-
men ein Gültigkeitserfordernis der BV sei, lässt aber
beispielsweise Resch, Herstellung des Einvernehmens
mit Ärztevertretern beim Abschluss der Betriebsverein-
barung nach KA-AZG, RdM 2011/85, 115 oder Stan-
deker/Fischl, Krankenanstalten-Arbeitszeit NEU (2008)
15 ff ebenso unerwähnt wie die gegenteilige, wenn-
gleich vereinzelt gebliebene E OGH 9 ObA 156/09w,
DRdA 2012/32, 405 (zust Grillberger).
Besonders interessant sind die im 11. Kapitel in
Aussicht genommenen Auswirkungen auf Landesebe-
ne, wobei sich Lexer – vor dem Hintergrund der
Diplom arbeit verständlich – nur auf Steiermark und
Kärnten beschränkt. Dass jedoch in Tirol im Zuge der
KA-AZG-Novelle 2014 kein Handlungsbedarf bestanden
habe (S 92), wofür Lexer lediglich ein Gespräch mit
einem Mitglied des Zentral-BR der Steiermärkischen
KrankenanstaltengmbH als Belegstelle anführt, hätte
durch eine einfache Medienrecherche leicht widerlegt
werden können. Die Ausführungen in diesem 11. Kapi-
tel enthalten leider keine tiefergehenden juristischen
Analysen, sondern stellen sich in überwiegenden Teilen
als eine mit Gesetzeszitaten angereicherte Umformulie-
rung einer Pressemitteilung dar.
Arbeitskräfteüberlassungs-KV 2017
Mit Serviceteil für Praktiker/-innen
René Schindler
Kommentierte Kollektivverträge Nr 2
3. Aufl age / 2017 / 424 Seiten / EUR 29,90 / ISBN 978-3-99046-230-0
Der KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist ein spannender Kom-
promiss zwischen den widersprüchlichen Interessen der Überlasser, Zeitarbei-
terInnen, StammarbeiterInnen und Beschäftiger. Er enthält – entsprechend der
dreipersonalen Struktur der Arbeitskräfteüberlassung – zahlreiche neue und
außergewöhnliche Bestimmungen: von der Lohnfi ndung über Dienstreiserege-
lungen bis hin zum kollektivvertraglichen Kündigungsschutz.
Neben der Diskussion einschlägiger Rechtsfragen stehen vor allem Tipps und
Hilfen für PraktikerInnen im Vordergrund. Übersichtstabellen erleichtern die
Bestimmung des Entlassungslohnes, die Feststellung der für LeiharbeiterInnen
geltenden betrieblichen Regelungen des Beschäftigers und der Ansprüche bei
Dienstreisen.
www.oegbverlag.at
Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH | Fachbuchhandlung
T +43 1 405 49 98-132 | F +43 1 405 49 98-136
Fachbuchhandlung des ÖGB-Verlags | 1010 Wien, Rathausstraße 21
www.arbeit-recht-soziales.at | kontakt@arbeit-recht-soziales.at
Auch sonst finden sich an verschiedenen Stellen
Ungenauigkeiten: So sind etwa Sozialpartner und BR
keine „Vertreter des Arbeitnehmers“ (S 52), weshalb
allein deshalb die Zustimmung des AN nach § 4 Abs 4b
KA-AZG nicht durch KollV oder BV ersetzt werden
kann. Fraglich ist auch, ob während eines Bereitschafts-
dienstes – auch wenn Arbeitsbereitschaft gemeint war –
dem AN wirklich „jegliche Selbstbestimmung über die
Gestaltung seiner Zeit genommen“ werde (S 97). Und
der Durchrechnungszeitraum setzt sich nicht „entweder
aus 17 Wochen, ggf aber auch aus 26 bzw 52 Wochen“
zusammen (S 42), sondern aus bis zu 17, 26 bzw
52 Wochen. Lexer erwähnt auch ausdrücklich, „dass mit
dem aus dem KA-AZG entnommenen Begriff des ‚medi-
zinischen Personals‘ in diesem Buch grundsätzlich
Ärzte gemeint sind“ (S 22), obwohl der als Wortzitat
wiedergegebene Begriff des medizinischen Personals
im gesamten KA-AZG kein einziges Mal vorkommt.
Das vorliegende Werk ist als Diplomarbeit zwei-
fellos eine herausragende und sehr gute akademische
Arbeit, als publizierte Monographie hingegen kann sie
die Erwartungen nicht gänzlich erfüllen.
FLORIAN G. BURGER (INNSBRUCK)
BUCHBESPRECHUNGEN