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Full text: Das Recht der Arbeit - Heft 372 (372)

Karenz anstelle Elternteilzeit – kein endgültiger Untergang des Anspruchs auf Elternteilzeit ? K. BURGER-EHRNHOFER DRdA ? 5/2017 ? Oktober426 vertritt die Autorin die Ansicht, dass dieses Einverneh- men ein Gültigkeitserfordernis der BV sei, lässt aber beispielsweise Resch, Herstellung des Einvernehmens mit Ärztevertretern beim Abschluss der Betriebsverein- barung nach KA-AZG, RdM 2011/85, 115 oder Stan- deker/Fischl, Krankenanstalten-Arbeitszeit NEU (2008) 15 ff ebenso unerwähnt wie die gegenteilige, wenn- gleich vereinzelt gebliebene E OGH 9 ObA 156/09w, DRdA 2012/32, 405 (zust Grillberger). Besonders interessant sind die im 11. Kapitel in Aussicht genommenen Auswirkungen auf Landesebe- ne, wobei sich Lexer – vor dem Hintergrund der Diplom arbeit verständlich – nur auf Steiermark und Kärnten beschränkt. Dass jedoch in Tirol im Zuge der KA-AZG-Novelle 2014 kein Handlungsbedarf bestanden habe (S 92), wofür Lexer lediglich ein Gespräch mit einem Mitglied des Zentral-BR der Steiermärkischen KrankenanstaltengmbH als Belegstelle anführt, hätte durch eine einfache Medienrecherche leicht widerlegt werden können. Die Ausführungen in diesem 11. Kapi- tel enthalten leider keine tiefergehenden juristischen Analysen, sondern stellen sich in überwiegenden Teilen als eine mit Gesetzeszitaten angereicherte Umformulie- rung einer Pressemitteilung dar. Arbeitskräfteüberlassungs-KV 2017 Mit Serviceteil für Praktiker/-innen René Schindler Kommentierte Kollektivverträge Nr 2 3. Aufl age / 2017 / 424 Seiten / EUR 29,90 / ISBN 978-3-99046-230-0 Der KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist ein spannender Kom- promiss zwischen den widersprüchlichen Interessen der Überlasser, Zeitarbei- terInnen, StammarbeiterInnen und Beschäftiger. Er enthält – entsprechend der dreipersonalen Struktur der Arbeitskräfteüberlassung – zahlreiche neue und außergewöhnliche Bestimmungen: von der Lohnfi ndung über Dienstreiserege- lungen bis hin zum kollektivvertraglichen Kündigungsschutz. Neben der Diskussion einschlägiger Rechtsfragen stehen vor allem Tipps und Hilfen für PraktikerInnen im Vordergrund. Übersichtstabellen erleichtern die Bestimmung des Entlassungslohnes, die Feststellung der für LeiharbeiterInnen geltenden betrieblichen Regelungen des Beschäftigers und der Ansprüche bei Dienstreisen. www.oegbverlag.at Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH | Fachbuchhandlung T +43 1 405 49 98-132 | F +43 1 405 49 98-136 Fachbuchhandlung des ÖGB-Verlags | 1010 Wien, Rathausstraße 21 www.arbeit-recht-soziales.at | kontakt@arbeit-recht-soziales.at Auch sonst finden sich an verschiedenen Stellen Ungenauigkeiten: So sind etwa Sozialpartner und BR keine „Vertreter des Arbeitnehmers“ (S 52), weshalb allein deshalb die Zustimmung des AN nach § 4 Abs 4b KA-AZG nicht durch KollV oder BV ersetzt werden kann. Fraglich ist auch, ob während eines Bereitschafts- dienstes – auch wenn Arbeitsbereitschaft gemeint war – dem AN wirklich „jegliche Selbstbestimmung über die Gestaltung seiner Zeit genommen“ werde (S 97). Und der Durchrechnungszeitraum setzt sich nicht „entweder aus 17 Wochen, ggf aber auch aus 26 bzw 52 Wochen“ zusammen (S 42), sondern aus bis zu 17, 26 bzw 52 Wochen. Lexer erwähnt auch ausdrücklich, „dass mit dem aus dem KA-AZG entnommenen Begriff des ‚medi- zinischen Personals‘ in diesem Buch grundsätzlich Ärzte gemeint sind“ (S 22), obwohl der als Wortzitat wiedergegebene Begriff des medizinischen Personals im gesamten KA-AZG kein einziges Mal vorkommt. Das vorliegende Werk ist als Diplomarbeit zwei- fellos eine herausragende und sehr gute akademische Arbeit, als publizierte Monographie hingegen kann sie die Erwartungen nicht gänzlich erfüllen. FLORIAN G. BURGER (INNSBRUCK) BUCHBESPRECHUNGEN
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