Abholung Berlin
Ausmisten per
Radbote
Die Berliner Firma „Peek
up“ holt ausgemistete
Sachen per Lastenrad
direkt von zu Hause ab.
Ob Bücher, nicht getra-
gene Kleider, Spielzeug,
ein alter Ofen oder ein-
fach eine Kiste mit
Krimskrams drin –
solange die Dinge auf ein
Lastenrad passen, nimmt
„Peek up“ sie mit. Die so
eingesammelten Waren
kommen ins Lager der
Firma. Dort werden sie
dann je nach Beschaf-
fenheit repariert und ver-
kauft oder recycelt. Lässt
der Zustand keine andere
Nutzung mehr zu, dann
kümmern sich die Mitar-
beiterInnen der Firma um
eine fachgerechte Ent-
sorgung. Pro Abholung
bezahlen die KundInnen
derzeit neun Euro. Ist
niemand zu Hause,
werden die ausgemis-
teten Sachen auch vor
der Tür abgeholt. Das
Projekt läuft langsam an,
in den ersten fünf
Wochen gab es mehr als
20 Aufträge. o
Hamburger Innenstadt
Bunte Barrieren
Im Oktober wurden
Poller der Hamburger
Innenstadt in rot-weiß-
gestreifte Mützen einge-
packt. Damit wollte der
„Blinden- und Sehbehin-
dertenverein Hamburg“
Barrieren kontrastreicher
gestalten und den öffent-
lichen Raum für Sehbe-
hinderte nutzbarer
machen. „Unfälle pas-
sieren Sehbehinderten
häufig, weil Hindernisse
sich nicht vom Hinter-
grund abheben“. o
Editorial
Aufschieben bringt
nichts, …
Von Thomas Ritt, Leiter Abteilung
Kommunalpolitik und Wohnen der AK Wien
… das haben uns die Eltern gesagt,
wenn’s um wichtige Dinge ging. Ge-
nauso gilt das jetzt für das Wohnen in
Pandemiezeiten. Am Beginn der Krise
gab es auch für MieterInnen eine ge-
wisse Erleichterung. Die Mieten für
April bis Juni waren in gewissen Fälle
bis Ende des Jahres gesetzlich gestun-
det worden. Auch Delogierungen soll-
ten nicht mehr so schnell möglich sein
und Anfang Dezember wurde der Zah-
lungsaufschub für drei Monatsmieten
bis Ende März 2021 verlängert.
Es ist zwar positiv, dass auch auf Mie-
terInnen geschaut wird, aber hier wird
ein Zahlungsproblem nur vor sich her-
geschoben. Wenn es jetzt für Men-
schen, die von der Krise schwer betrof-
fenen sind, mit den Mietzahlungen eng
wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass
das auch nächstes Jahr noch so sein
wird. Drei Monate lang die doppelte
Miete zu zahlen, wird für die meisten
nicht möglich sein. Mit dem niedrigen
Arbeitslosengeld können sie sich nichts
auf die Seite legen, andere laufende
Kosten müssen ja auch bezahlt werden.
Die Betroffenen werden so in die Schul-
denfalle getrieben. Eine Atempause, die
zu Atemstillstand führen kann.
Besser dran sind die Unternehmen – sie
bekommen Fixkostenzuschüsse und
Umsatzersatz. Was für Unternehmen
Recht ist, sollte auch für arbeitslose
MieterInnen billig sein. Delogierung und
Wohnungs- oder sogar Obdachlosigkeit
stehen im Raum. Und das ist für die
betroffenen Menschen, wie auch für uns
alle, die schlechteste und teuerste aller
Lösungen. „Aufschieben bringt nichts“,
auch wenn wir das als Kinder nicht
immer gerne gehört haben: es war
meist doch richtig.
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Am Festnetz
So ein Schnäppchen!
Herr E. ruft an. Er hat vor ein paar Monaten eine Eigentumswohnung gekauft. Es
stellte sich aber bald heraus, dass einiges am Haus sanierungsbedürftig war.
Beim Dachgesims auf der Hofseite bröckelt der Putz ab. Die Hausverwaltung hat
deshalb eine EigentümerInnenversammlung einberufen. „Ich hab immer gemeint,
das ist doch wurscht, im Hof kann doch gar nichts passieren, dort stehen ja nur
die Coloniakübel herum,“ erklärte sich Herr E.
„Mein Herr, das muss schon repariert werden, da kann etwas Gröberes vor-
kommen,“ entgegnete der AK Berater. „Ja, eh, aber es geht ja um mei Göd.“
Einige Tage vor dem Telefonat kam von der Hausverwaltung ein Brief, in dem
mitgeteilt wurde, dass zwölf von 14 EigentümerInnen beschlossen haben, die
Reparatur durchführen zu lassen und jede/r den aliquoten Anteil zahlen muss. Die
Reparaturrücklage des Hauses reicht angeblich nicht aus. „Warum soll I do
mitzoin? I woar ja ned amoi dort. I muass jo wos orbeitn! Ich werd dagegen
Einspruch erhebn, was muss ich machen?“ Der AK Berater erklärt: Es wird
wohl darüber abgestimmt worden sein, welche Firma beauftragt wird. Wenn
keine formellen Fehler vorliegen, wird eine Beschlussanfechtung nicht
erfolgversprechend sein. Nur wenn ein/e WohnungseigentümerIn nicht zur
Versammlung geladen wird und daher keine Gelegenheit zur Stimmenabgabe
hatte, kann ein solcher Beschluss bekämpft werden.
Tipp: Wenn man keine Zeit hat an der Abstimmung teilzunehmen, kann man
sich auch durch eine andere Person, etwa dem/der PartnerIn oder dem/
der NachbarIn vertreten lassen. Dazu braucht es lediglich eine schriftliche
Vollmacht, die nicht älter als drei Jahre ist. o
Fälle aus der AK Hotline für Miet- und Wohnrechtsfragen: (01) 501 65 DW 1345 Mo–Fr 8–12 Uhr, Di 15–18 Uhr
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AK Stadt · Seite 3 wien.arbeiterkammer.at/meinestadt