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1. KURZFASSUNG
Während in Österreich im Jahr 2015 das mittelfristige Budgetziel eines strukturell ausgeglichenen
Staatshaushaltes mit einem kleinen Überschuss sogar übererfüllt wurde, deuten der vorliegende
Bundesfinanzrahmenentwurf 2017-2020 bzw der Strategiebericht, das Stabilitätsprogramm, die
Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes 2016-2019 sowie die Novelle des
Bundesfinanzgesetzes 2016 einen expansiveren Kurs für die Jahre 2016 und 2017 an. Die
erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform bringt wichtige Impulse für den privaten Konsum,
gleichzeitig steigt der öffentliche Konsum in Folge der Mehrausgaben für Arbeitsmarkt, Integration und
Sicherheit an. Angesichts der anhaltend schwachen Wirtschaft sowie der angespannten
Arbeitsmarktsituation ist die nunmehr expansivere Ausrichtung besonders begrüßenswert.
Die Europäische Kommission hat mittlerweile festgehalten, dass allfällige Verletzungen der
Fiskalregeln durch die Mehrauszahlungen für den Flüchtlings- und Asylbereich in den Jahren 2015
und 2016 zu keinen Sanktionen führen. Somit ist das im vorliegenden Strategiebericht geplante
strukturelle Defizit für das Jahr 2016 von -0,4 % exklusive Flüchtlingskosten (inklusive
Flüchtlingskosten -0,9 %) regelkonform. Der Budgetpfad sieht vor, dass es 2017 ohne
Berücksichtigung der Mehrauszahlungen für den Asylbereich auf -1,0 % ansteigt, ehe es 2018 wieder
auf 0,5 % des BIP zurückgeht und in Folge praktisch konstant bleibt. Zur Vermeidung von Konflikten
mit den Fiskalregeln 2017 sollte sich der Finanzminister auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass
die Senkung der Abgabenlast des Faktors Arbeit als Ausnahme für Strukturreformen sowie die
gegenüber 2014 gestiegenen Ausgaben für Flüchtende für das Jahr 2017 als Sondereffekt anerkannt
werden.
Die zu restriktiven Fiskalregeln verringern den Handlungsspielraum der Staaten zur Bekämpfung der
Krise durch wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen. Die anhaltend schwache
Investitionsdynamik im Euroraum deutet jedoch darauf hin, dass die wirtschaftliche Erholung in der
EU ohne weitere Gegensteuerung zu schwach bleiben wird, um die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit
zu reduzieren. Wenngleich Österreichs Wirtschaft allen Unkenrufen zum Trotz deutlich mehr als jene
der Eurozone oder Deutschlands investiert, ist auch hier der Investitionsbedarf ua angesichts des
starken Bevölkerungswachstums hoch.
Das gilt gerade auch für die öffentlichen Investitionen. Während sie in Österreich nach dem Auslaufen
der Konjunkturpakete 2011 konstant gehalten werden konnten, wurden sie in der Eurozone aufgrund
der Sparpolitik bis 2014 weiter gekürzt. In Deutschland verharren die öffentlichen Investitionen
aufgrund der dort bereits seit längerem vorherrschenden restriktiven budgetpolitischen Ausrichtung
auf einem besonders niedrigen Niveau.