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Die Einkommensteuer lag 2017 mit 3,95 Mrd Euro um rund 50 Mio Euro unter dem BVA. Für die Jahre
2018 und 2019 wurden jeweils geringfügige Steigerungen (4,1 Mrd Euro 2018 und 4,2 Mrd Euro 2019)
budgetiert. Ab 2020 wird das Einkommenssteueraufkommen nur mehr mit rund 3,8 Mrd Euro angesetzt,
Grund dafür ist auch hier der Familienbonus.
Das Aufkommen aus Kapitalertragsteuern blieb 2017 um rund 246 Mio Euro hinter dem BVA zurück.
Dynamisch entwickelte sich 2017 mit +35 % das Aufkommen aus der KESt auf Dividenden im Vergleich
zum Jahr 2016, während das Aufkommen aus der KESt auf Zinsen und sonstige Erträge um 5,3 %
zurückging. Grund für letztere Entwicklung ist das weiterhin niedrige Zinsniveau. Die Budgetierung für
2018 dürfte mit 2,9 Mrd Euro realistisch sein, ab 2019 wird von einer dynamischeren Entwicklung
ausgegangen.
Das Aufkommen der Sozialbeiträge steigt trotz hoher Beschäftigungsdynamik und steigender
Lohnsumme bis 2020 in etwa gleichem Tempo wie die gesamten Staatseinnahmen. Erstens wird im
Jahr 2018 die zweite Etappe der Senkung von 4,1 % auf 3,9 % der Beitragsgrundlage budgetwirksam.
Damit wurde der Dienstgeberbeitrag zum FLAF seit 2017 um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Für die
Unternehmen kommt es damit zu einer geschätzten Entlastung um mehr als 2,1 Mrd Euro bis zum Jahr
2019 (siehe Abschnitt Familienleistungen 4.6.2). Zweitens wird begrüßenswerterweise der
Arbeitslosenversicherungsbeitrag bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.948 Euro gestrichen. Davon
profitieren jene Menschen, deren Bruttoeinkommen zwischen 1.381 und 1.948 Euro liegt, da für
Einkommen unter 1.381 Euro auch bislang kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag fällig wurde. Diese
Maßnahme darf jedoch nicht zum Anlaß für Kürzungen bei den Leistungen des AMS genommen
werden. Zudem wird in den Budgetunterlagen eine weitere Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von
500 Mio Euro angekündigt. Diese Senkung ist angesichts der dafür geplanten Einsparungen in der
Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) abzulehnen.