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3.3. Finanzielle Verknüpfungen mit der Europäischen Union
Abbildung 15: Finanzströme EU-Budget
Die voraussichtlichen Beiträge Österreichs zum EU-Haushalt sollen gemäß Budget- bzw
Strategiebericht von knapp 2,8 Mrd Euro im 2017 auf 3,3 Mrd Euro 2020 steigen. Angesichts der starken
Abweichungen in der Vergangenheit, könnte dieser Betrag allerdings auch niedriger ausfallen.
Völlig offen ist der Betrag hingegen ab 2021, dem Beginn des neuen mehrjährigen Finanzrahmens
der EU. Gibt es keine grundsätzlichen Änderungen, wird der nationale Beitrag mehr betragen als die
angesetzten 3,3 Mrd Euro, da mit dem Austritt von Großbritannien Österreich seinen Rabatt verliert, der
gewährt wurde, damit Österreich nicht aufgrund des bereits länger existierenden Britenrabatts
draufzahlen müsste. Zweitens berechnet sich der überwiegende Teil des Beitrags am
Bruttonationaleinkommen (BIP abzüglich der Einkommen an das Ausland zuzüglich der Einkommen
vom Ausland) und ferner am Mehrwertsteueraufkommen – beides steigt kontinuierlich.
Da der nationale Beitrag vor allem aus dem allgemeinen Steueraufkommen gespeist wird, sind es in
erster Linie die ArbeitnehmerInnen, die diesen Beitrag direkt (Lohnsteuer) oder indirekt (Steuern auf
den Faktor Arbeit und Konsumsteuern) finanzieren. Für die kommenden Verhandlungen zur nächsten
Finanzperiode sollte es deshalb ein prioritäres Ziel sein, die EU-eigenen Abgaben zu erhöhen.
Während diese Anfang der 1990er noch rund zwei Drittel zum Budget beigetragen haben, so liegt ihr
Anteil mittlerweile unter einem Fünftel. Vom Binnenmarkt profitieren Finanzindustrie und Unternehmen
in besonderem Ausmaß, deshalb sollten sie künftig mittels Finanztransaktionssteuer und harmonisierter
Körperschaftsteuer mit Mindestsätzen auch einen wesentlichen Teil zum Aufkommen des EU-Budgets
beitragen. Dabei sollte auch konsequent gegen die zahlreichen Steuerfluchtmöglichkeiten vorgegangen
werden. Damit könnte das Gegeneinander-Ausspielen von Staaten durch Großkonzerne beendet
werden.
Im Mittelpunkt der medialen Diskussion um das EU-Budget steht jedoch nicht der nationale Beitrag,
sondern der Nettobeitrag, auch wenn dieser Äpfel mit Birnen vergleicht, da die Ausgaben ja nicht nur
der Allgemeinheit zu Gute kommen, sondern vor allem spezifischen Gruppen. So sind LandwirtInnen
die größten NettoempfängerInnen, sowohl in Österreich als auch im Rest der EU.
NettoempfängerInnen sind ebenso StudentInnen mit Erasmus-Aufenthalt und die vielen Menschen, die
in EU-geförderten Projekten arbeiten. NettozahlerInnen sind in erster Linie andere
ArbeitnehmerInnen – auch hier relativ unabhängig davon, ob sie in Österreich oder einem anderen
EU-Land ansässig sind. Anstelle des „österreichischen Nettobeitrags“ zu diskutieren, sollten EU-
Einnahmen und -Ausgaben besser brutto und getrennt voneinander unter europäischen
Gesichtspunkten diskutiert werden.
EU-Beitrag und Rückflüsse 2017 2017 2018 2019 2020 2021 2022
in Mio Euro vorl. Erf. BVA-E BVA-E BVA-E
Rückflüsse Bund 1.249 1.411 1.367 1.370
Direktzahlungen Landwirtschaft (EGFL) 706 718 660 664
Ländliche Entwicklung (ELER) 478 563 563 563
Europ. Regionalfonds (EFRE) 4 75 57 57
Europ. Sozialfonds (ESF) 27 55 55 55
sonstige Rückflüsse in den Bundeshaushalt 34 n.verf. 32 31
So sti e Rückflüsse* 348 300 348 348
Rückflüsse gesamt 1.597 1.713 1.715 1.718
Vergütung für Einhebung v Zöllen (=EU-eigene Mittel) 45 n.verf. 49 50
nationaler EU-Beitrag 2.752 3.000 2.900 3.100 3.300 3.300 3.300
Nettoposition -1.110 -1.287 -1.136 -1.332
Quelle: BMF, eigene Berechnungen. *In der neuen EU-Beilgage nicht mehr geschätzt - hier Durchschnitt von 2014-2016 angenommen.
Strategiebericht