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STRUKTUREN DER LEIHARBEITSVERHÄLTNISSE
derjahr10 auch einer schulischen oder universitären Ausbildung nachgingen oder in
Pension waren und ob sie andererseits auch andere unselbstständige oder selbststän-
dige Beschäftigungsverhältnisse innehatten.
Wird der Blick zuerst auf Nebentätigkeiten in Form von Pensionsbezügen oder (schuli-
schen/universitären) Ausbildungen gelegt, so zeigt sich, dass aktuell etwas mehr als ein
Fünftel der Leiharbeitskräfte einer solchen weiteren Tätigkeit nachgeht (Anteil 22 %,
siehe Tabelle 11). Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass rund 13 % der Leiharbeits-
kräfte auch eine schulische und 8 % eine universitäre Ausbildung absolvierten. Lediglich
ein geringer Anteil von 1,3 % war in Pension (siehe Tabelle 53).
Unterschiede ergeben sich dabei nach dem Ausbildungsniveau und damit zusammen-
hängend nach dem Alter der LeiharbeiterInnen sowie der Art des Arbeitsvertrags: So
gehen Leiharbeitskräfte mit Matura oder einem höheren Bildungsniveau häufiger einer
(schulischen/universitären) Ausbildung nach oder sind in Pension, jene mit einem Lehr-
abschluss dagegen seltener. Entsprechend dem höheren Bildungsniveau von jüngeren
Leiharbeitskräften bis 24 Jahre finden sich auch in dieser Altersgruppe häufiger Leihar-
beitskräfte, die nebenbei eine schulische oder universitäre Ausbildung absolvieren, unter
Leiharbeitskräften mittleren Alters (zwischen 35 und 49 Jahren) dagegen seltener. Zusätz-
lich finden sich auch entsprechend dem höheren Bildungsniveau unter den Leiharbeits-
kräften mit Angestelltenstatus (siehe hierzu auch Kapitel 4) in dieser Gruppe ebenfalls
deutlich häufiger Nebentätigkeiten dieser Art (35 %) als bei Leiharbeitskräften mit Arbei-
terInnenstatus – insbesondere wird dabei überdurchschnittlich häufig eine universitäre
Ausbildung absolviert (rund 21 %). Darüber hinaus ergeben sich auch Differenzen nach
Geschlecht und Alter der Leiharbeitskräfte: Frauen besuchen überproportional häufig
10 Die Ergebnisse der Repräsentativinterviews beziehen sich immer auf ein Kalenderjahr. Dies ist bei der großen Mehrheit der Personen das
Jahr 2016 (92 % der Interviews). In Einzelfällen waren die InterviewpartnerInnen nur kurze Zeiten als Leiharbeitskraft im Jahr 2016 tätig,
sodass als Referenzjahr alternativ das Jahr 2015 gewählt wurde (siehe hierzu auch Kapitel 18.3).