abseits veröffentlichter Geschäftsberichte. Die Governance der kommunalen Daseinsvorsorge und
die demokratische Kontrolle durch die GemeindebürgerInnen ist somit nicht mehr gewährleistet,
wodurch auch die kommunale Selbstverwaltung unter Druck gerät. Die Stärkung der Mitbestim-
mungselemente (z.B. Beteiligung von Stakeholdern in den Entscheidungsgremien) und die Einrich-
tung von Ombudsstellen sind somit in allen Organisationsformen, v.a. in privatwirtschaftlichen, zu
stärken.
Ein interessanter Aspekt ergibt sich hinsichtlich der möglichen Innovationen in öffentlichen und pri-
vaten Unternehmen: Üblicherweise gilt, dass Innovationen stärker in privatwirtschaftlichen Organisa-
tionsformen umgesetzt werden. Die vorhandene Literatur zeigt, dass es in der Daseinsvorsorge
bezüglich technisch-organistorischer Innovationen im Allgemeinen kaum Unterschiede gibt (öffentli-
che Unternehmen, dies schließt kommunale Regiebetriebe ein, sind nicht weniger innovativ als pri-
vate Versorger). Bestimmte Innovationen, nämlich jene die Finanzinstrumente betreffen und aus-
schließlich im Rahmen der Finanzialisierung entwickelt werden, können im Gegensatz dazu auch
schädlich sein: Die Renditeerwartungen von FinanzinvestorInnen im Rahmen neuartiger Finanzpro-
dukte zu erfüllen, geht – so zeigen die vorhandenen Untersuchungen – häufig auf Kosten der Anla-
genqualität. (Manche innovative Finanzprodukte werden regelmäßig auch als gesamtwirtschaftlich
schädlich bezeichnet; nicht zuletzt haben u.a. derartige Produkte und die Nicht-Regulierung der
Finanzmärkte zur Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008/2009 geführt.)
Im folgenden werden Empfehlungen formuliert, die sich v.a. auf die österreichische Siedlungswas-
serwirtschaft beziehen.
Aufgrund der im Lichte des Systemvergleichs allgemein sehr guten Effizienz, Qualität und
Leistbarkeit des öffentlichen österreichischen Systems der Siedlungswasserwirtschaft, sehen
die AutorInnen der vorliegenden Untersuchungen keinerlei dringenden Handlungsbedarf im
Hinblick auf eine Liberalisierung oder sogar Privatisierung. (Dies gilt insb. auch für das kommu-
nale deutsche System der Siedlungswasserwirtschaft.)
Dringend zu empfehlen ist die Umsetzung von Ausnahmen öffentlicher Investitionen aus den
Verschuldungsgrenzen der öffentlichen Haushalte. Derzeit wird die Siedlungswasserwirtschaft
im Durchschnitt kostendeckend geführt. Eine Verunmöglichung von Investitionen v.a. in wach-
senden Gemeinden oder bei höheren technischen oder ökologischen Anforderungen ist öko-
nomisch nicht effizient – üblicherweise werden Investitionen auch in der Privatwirtschaft mit
entsprechendem Fremdkapital finanziert.
Sehr zögerlich hinsichtlich der Formulierung von Empfehlungen in Richtung weiterer Liberalisie-
rungsschritte macht die AutorInnen v.a. das Argument, dass der Umbau eines funktionierenden
und qualitativ hochwertigen kommunalen Ver- und Entsorgungssystems mit hohen Transakti-
onskosten, komplizierten Regulierungserfordernissen und entsprechend großen Unsicherheiten
hinsichtlich erzielbarer Effizienzgewinne im Zuge eines Systemumbaus verbunden ist, zumal
der im Rahmen dieser Studie vorgenommene Ländervergleich hinsichtlich des Preisniveaus,
der Preisentwicklung, aber auch der Qualitäten, deutliche Vorteile der öffentlichen (kommuna-
len) Bereitstellung nachweist. Die Siedlungswasserwirtschaft sollte daher von den verschiede-
nen Regelungen im Sinne der Konzessionsrichtlinie ausgenommen werden.