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4 UMSETZUNG DER JUGENDGARANTIE
Aufgrund der innovativen Ansätze und des ambitionierten Ziels, allen jungen Menschen in der
EU innerhalb von vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule einen
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten, fand die Jugendgarantie große Beachtung. Fünf
Jahre nach Beschluss der Ratsempfehlung möchten wir in diesem Beitrag eine erste Bewer-
tung vornehmen. Alle Länder, auch jene ohne Anspruch auf Finanzmittel aus der „Beschäfti-
gungsinitiative für junge Menschen“ haben Pläne für die Jugendgarantie umgesetzt. Die kon-
krete Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten ist aber sehr unterschiedlich ausgefallen (vgl. Bus-
si/Geyer 2013, 22–41). Nachfolgend werden Probleme bei der Konzeption und Umsetzung der
Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative aufgezeigt und Handlungsoptionen für deren
Fortsetzung und Verbesserung vorgeschlagen. Zum Abschluss wird darüber hinaus ein not-
wendiger Mix aus Maßnahmen zur Bekämpfung der nach wie vor dramatisch hohen Jugend-
arbeitslosigkeit in Europa besprochen. Denn die Jugendgarantie hat zwar wichtige Impulse
geliefert, sie blieb aber insgesamt weit hinter ihrem ambitionierten Ziel zurück, alle jungen
Menschen in der EU zu erreichen.
Im Juni 2018 waren in der EU immer noch rund 3,42 Mio. Menschen unter 25 Jahren arbeits-
los, das entspricht 15,2 % aller Jugendlichen. Gerade in Südeuropa droht noch immer eine
ganze Generation ohne Perspektive heranzuwachsen: In Italien lag die Jugendarbeitslosig-
keitsrate im Juni 2018 bei 32,6 %, in Spanien bei über 34,1 % und in Griechenland im April
2018 sogar bei über 42,3 % (vgl. Eurostat 2018). Die strikten Fiskalregeln der EU und das
Spardiktat der „Troika“ treffen dort gerade junge Menschen besonders hart.
Dies zeigt gemeinsam mit Problemen bei der Umsetzung, dass die Jugendgarantie unbedingt
verbessert werden muss. Aus Sicht der AutorInnen sind insbesondere die unzureichende Fi-
nanzierung, die mangelnde soziale Treffsicherheit sowie die höchst unterschiedliche Qualität
der Angebote zu kritisieren.
4.1 Fehlende Finanzierung
Insgesamt wurden für den Zeitraum 2014–2020 über die „Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen“ 6,4 Mrd. Euro aus EU-Mitteln für die Umsetzung der Jugendgarantie bereitge-
stellt. Die Finanzierung erfolgte zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Angesichts der weiterhin hohen Jugendarbeitslosigkeit schlug die Kommission im Septem-
ber 2016 eine Mittelaufstockung vor. Im Juni 2017 billigten der Rat der EU und das Europä-
ische Parlament eine Erhöhung der Mittelausstattung der „Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen“ um 2,4 Mrd. Euro für förderfähige Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2017–2020,
sodass letztlich ein Betrag von 8,8 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014–2020 zur Verfügung
steht.
Die EU-Finanzierung bleibt damit weit hinter den tatsächlich benötigten Mitteln zurück. So
schätzte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die tatsächlich benötigten Mittel auf
45,4 Mrd. Euro allein für das Jahr 2014. Diese Berechnung basiert auf dem schwedischen
Modell der Jugendgarantie, dem ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei relativ geringen
Ausgaben attestiert wird (vgl. Escudero/Mourelo 2015, 15). Eurofound schätzt die benötig-
ten Mittel sogar auf 50,4 Mrd. Euro pro Jahr (vgl. Eurofound 2015, 1 f.).