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Die Arbeitsplätze, die im Rahmen der Aktion 20.000 geschaffen wurden, waren durch die Befristung
auf bis zu zwei Jahre folglich nicht mehr so stark vom Transitcharakter geprägt, wie jene in SÖB. Eine
wesentliche Forderung der Beschäftigungsträger nach einer längeren Förderdauer wurde damit
umgesetzt.
Alle Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen der Aktion 20.000 geschaffen wurden, waren reguläre
Vollzeitarbeitsverhältnisse. Nur in begründeten Einzelfällen, z.B. wenn aufgrund gesundheitlicher
Einschränkungen keine Vollzeitstelle möglich war, wurden Arbeitsplätze mit einem geringeren
Stundenausmaß gefördert. Die Arbeitsplätze wurden kollektivvertraglich entlohnt (Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2017a).
Es oblag dem AMS sicherzustellen, dass die im Rahmen der Aktion 20.000 geförderten Arbeitsplätze
zusätzlich zu den bestehenden geschaffen wurden. Ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse, die
ohne Beihilfengewährung nicht realisierbar gewesen wären, durften gefördert werden. So sollte
sichergestellt werden, dass Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Außerdem hatte
das AMS dafür zu sorgen, dass es sich bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen um sinnstiftende und
nützliche Tätigkeiten handelte, da nur so die angestrebte Integrationswirkung erzielt und der
gewünschte wirtschaftliche und gesellschaftliche Mehrwert der Aktion 20.000 erreicht werden kann
(Österreichisches Parlament, 2017).
Abbildung 4: Modellregionen der Aktion 20.000
Quelle: Gogola (2018) basierend auf Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (2017a)
Die Umsetzung der Aktion 20.000 sollte in zwei Phasen erfolgen: Nach einer sechsmonatigen
Pilotphase in definierten Modellregionen war ab Jänner 2018 ein österreichweiter Rollout geplant. In
jedem Bundesland wurde mindestens ein politischer Bezirk als Modellregion ausgewählt.
Österreichweit wurden, wie in Abbildung 4 dargestellt, insgesamt 14 Modellregionen definiert. Sie
umfassten Wien mit einem bezirksübergreifenden Modell und die politischen Bezirke Baden,
Oberwart, Deutschlandsberg, Voitsberg, Linz, Urfahr-Umgebung, Pongau, Villach, Villach-Land,
Hermagor, Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land und Bregenz (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz, 2017a). Die Auswahl der Modellregionen erfolgte nicht anhand eines
Zufallsprinzips oder aufgrund der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den jeweiligen politischen
Bezirken, sondern war das Ergebnis eines politischen Verhandlungsprozesses.