Full text: Arbeitsplatzschaffende und personenbezogene Förderungen in Österreich und Deutschland - Ein Vergleich (202)

24 24 Weiters wurde gesetzlich verankert, dass bis Ende 2018 eine begleitende Evaluierung der Aktion 20.000 durchzuführen sein. Auf deren Basis hätte über eine Fortsetzung im Jahr 2019 entschieden werden sollen. Entgegen dieser ursprünglichen Pläne erfolgte mit 31.12.2017 die Sistierung der Aktion 20.000 durch die neugewählte Bundesregierung (ÖVP-FPÖ) (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, 2017). Der Rollout auf das gesamte Bundesgebiet fand folglich nicht mehr statt. Wissenschaftliche Evidenzen der begleitenden Evaluierung wurden nicht abgewartet. Sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung befindlichen oder zugesagten Förderungen wurden wie geplant bis zum 30.06.2019 realisiert. Ab Jänner 2018 wurden keine weiteren Förderzusagen getätigt. VertreterInnen des AMS bestätigten die Notwendigkeit eines derartigen Programms allerdings durchgängig. Mit der Aktion 20.000 wurde ein Angebot für Personen geschaffen, für die das AMS bislang trotz breitgefächerter Förderstrukturen – z.B. Schulungen, Sozialökonomische Beschäftigungsprojekte (siehe Kapitel 2.1) oder Eingliederungsbeihilfe (siehe Kapitel 3.1) – keine ausreichend wirksamen Unterstützungsangebote hatte. Einige VertreterInnen des AMS beschrieben die Aktion 20.000 daher als „das innovativste und beste arbeitsmarktpolitische Programm seit Jahren“ (Hausegger et al. 2019, S. 35). Diese positive Bewertung bezog sich vor allem auf die längere Förderungsdauer von bis zu zwei Jahren, die vielfältigen Tätigkeitsbereiche und die maximale Förderungshöhe. Die neuen Tätigkeitsbereiche ermöglichten es – unter Berücksichtigung der Qualifikation, der Berufserfahrung und gesundheitlichen Situation – passende Arbeitsplätze für die Zielgruppe zu schaffen. Die längere Förderungsdauer eröffnete eine längerfristige Perspektive für die Betroffenen (Hausegger et al. 2019). Mit der Aktion 20.000 wären folglich wesentliche Weiterentwicklungspotentiale der bislang bestehenden Sozialökonomischen Betriebe (siehe dazu Kapitel 2.1) umgesetzt worden. Mit Auslaufen der Aktion 20.000 entstand hier allerdings erneut eine Angebotslücke. Nutzung und Inanspruchnahme Die Auswahl der zu fördernden Personen erfolgte durch die Regionalgeschäftsstellen des AMS. Der Vergabeprozess der Beschäftigungsverhältnisse ist in Abbildung 5 schematisch dargestellt. Zuerst wurden die konkreten Stellenanforderungen der jeweiligen BeschäftigungsträgerInnen, z.B. Gemeinden oder Sozialökonomische Beschäftigungsprojekte, etc., systematisch erhoben. Anschließend wurden Langzeitarbeitslose in einem Matchingprozess gemäß ihrer Qualifikation vermittelt. Fallweise wurde für die Geförderten auch eine Vorbereitungsphase eingezogen, um sie beispielsweise durch Kurzzeitqualifizierung oder stundenweise Beschäftigung wieder ans Arbeitsleben heranzuführen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2017a). Wie in Abbildung 5 ersichtlich, waren die im Rahmen der Aktion 20.000 geförderten Arbeitsplätze in vier Bereichen angesiedelt: In Gemeinden oder gemeindenahen Beschäftigungsträgern, in Sozialen Unternehmen, in gemeinnützigen Organisationen oder direkt beim Bund. Im Bereich der Gemeinden sollten die Geförderten Tätigkeiten im Sozialbereich, (z.B. durch niederschwellige Serviceleistungen oder Kinderbetreuung), im Kultur- und Freizeitbereich (z.B. Pflege von Sportanlagen oder Wanderwegen) oder in der Daseinsvorsorge (z.B. Mobilitätsservice oder Nahversorgung) durchführen. Im Bereich der Sozialen Unternehmen, wird auf die bestehenden Strukturen der Sozialökonomischen Beschäftigungsprojekte zurückgegriffen. Die Ausgestaltung dieser bereits bestehenden arbeitsplatzschaffenden Förderung, die in Kapitel 2.1 ausführlich dargestellt wird, änderte sich durch
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