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Weiters wurde gesetzlich verankert, dass bis Ende 2018 eine begleitende Evaluierung der Aktion
20.000 durchzuführen sein. Auf deren Basis hätte über eine Fortsetzung im Jahr 2019 entschieden
werden sollen.
Entgegen dieser ursprünglichen Pläne erfolgte mit 31.12.2017 die Sistierung der Aktion 20.000 durch
die neugewählte Bundesregierung (ÖVP-FPÖ) (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz und Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, 2017). Der
Rollout auf das gesamte Bundesgebiet fand folglich nicht mehr statt. Wissenschaftliche Evidenzen
der begleitenden Evaluierung wurden nicht abgewartet. Sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch in
Bearbeitung befindlichen oder zugesagten Förderungen wurden wie geplant bis zum 30.06.2019
realisiert. Ab Jänner 2018 wurden keine weiteren Förderzusagen getätigt.
VertreterInnen des AMS bestätigten die Notwendigkeit eines derartigen Programms allerdings
durchgängig. Mit der Aktion 20.000 wurde ein Angebot für Personen geschaffen, für die das AMS
bislang trotz breitgefächerter Förderstrukturen – z.B. Schulungen, Sozialökonomische
Beschäftigungsprojekte (siehe Kapitel 2.1) oder Eingliederungsbeihilfe (siehe Kapitel 3.1) – keine
ausreichend wirksamen Unterstützungsangebote hatte. Einige VertreterInnen des AMS beschrieben
die Aktion 20.000 daher als „das innovativste und beste arbeitsmarktpolitische Programm seit
Jahren“ (Hausegger et al. 2019, S. 35). Diese positive Bewertung bezog sich vor allem auf die längere
Förderungsdauer von bis zu zwei Jahren, die vielfältigen Tätigkeitsbereiche und die maximale
Förderungshöhe. Die neuen Tätigkeitsbereiche ermöglichten es – unter Berücksichtigung der
Qualifikation, der Berufserfahrung und gesundheitlichen Situation – passende Arbeitsplätze für die
Zielgruppe zu schaffen. Die längere Förderungsdauer eröffnete eine längerfristige Perspektive für die
Betroffenen (Hausegger et al. 2019).
Mit der Aktion 20.000 wären folglich wesentliche Weiterentwicklungspotentiale der bislang
bestehenden Sozialökonomischen Betriebe (siehe dazu Kapitel 2.1) umgesetzt worden. Mit Auslaufen
der Aktion 20.000 entstand hier allerdings erneut eine Angebotslücke.
Nutzung und Inanspruchnahme
Die Auswahl der zu fördernden Personen erfolgte durch die Regionalgeschäftsstellen des AMS. Der
Vergabeprozess der Beschäftigungsverhältnisse ist in Abbildung 5 schematisch dargestellt. Zuerst
wurden die konkreten Stellenanforderungen der jeweiligen BeschäftigungsträgerInnen, z.B.
Gemeinden oder Sozialökonomische Beschäftigungsprojekte, etc., systematisch erhoben.
Anschließend wurden Langzeitarbeitslose in einem Matchingprozess gemäß ihrer Qualifikation
vermittelt. Fallweise wurde für die Geförderten auch eine Vorbereitungsphase eingezogen, um sie
beispielsweise durch Kurzzeitqualifizierung oder stundenweise Beschäftigung wieder ans Arbeitsleben
heranzuführen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2017a).
Wie in Abbildung 5 ersichtlich, waren die im Rahmen der Aktion 20.000 geförderten Arbeitsplätze in
vier Bereichen angesiedelt: In Gemeinden oder gemeindenahen Beschäftigungsträgern, in Sozialen
Unternehmen, in gemeinnützigen Organisationen oder direkt beim Bund. Im Bereich der Gemeinden
sollten die Geförderten Tätigkeiten im Sozialbereich, (z.B. durch niederschwellige Serviceleistungen
oder Kinderbetreuung), im Kultur- und Freizeitbereich (z.B. Pflege von Sportanlagen oder
Wanderwegen) oder in der Daseinsvorsorge (z.B. Mobilitätsservice oder Nahversorgung) durchführen.
Im Bereich der Sozialen Unternehmen, wird auf die bestehenden Strukturen der Sozialökonomischen
Beschäftigungsprojekte zurückgegriffen. Die Ausgestaltung dieser bereits bestehenden
arbeitsplatzschaffenden Förderung, die in Kapitel 2.1 ausführlich dargestellt wird, änderte sich durch