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die Einführung der Aktion 20.000 nicht. Auch die Tätigkeitsschwerpunkte blieben unverändert. Die
maximale Verweildauer für geförderte Personen über 50 Jahren stieg allerdings von einem auf zwei
Jahre an.
Auch in gemeinnützigen Organisationen, die von der Zivilgesellschaft getragen werden, waren
zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre geplant. Beispielhaft
wären Tätigkeiten im Sozialbereich, wie die Alltagsbetreuung von Älteren, die Nachmittagsbetreuung
für Kinder oder Unterstützungsleistungen für Geflüchtete zu nennen. Ebenso wurden im Bereich von
Kultur- und Sportvereinen, Rettungsorganisationen oder der Freiwilligen Feuerwehren die Lohn- und
Lohnnebenkosten gefördert.
Auch der Bund selbst plante 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Rahmen der Aktion 20.000 zur
Verfügung zu stellen. Alleine 300 davon sollten im Bereich der Administration in Schulen geschaffen
werden und so LehrerInnen von Verwaltungsaufgaben entlasten (Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz, 2017a).
Abbildung 5: Vergabe der Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der Aktion 20.000
Quelle: Gogola (2018) basierend auf Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (2017a)
Im Rahmen der Aktion 20.000 wurde auch das sogenannte Projekt „Selbständig Leben Daheim“
umgesetzt. Dabei wurden die Geförderten zu AlltagsbegleiterInnen ausgebildet. Der Fokus dieser
Alltagsbegleitung lag nicht auf pflegerischen Tätigkeiten, sondern auf der (Freizeit-)Begleitung älterer
und unterstützungsbedürftiger Personen. Darunter fällt beispielsweise die Unterstützung bei
Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches, die Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld, die
Begleitung bei Alltagsaktivitäten und Ausflügen oder die Mobilitätshilfe. Durch die Alltagsbegleitung
sollte die Lücke zwischen mobilen Pflegediensten und der 24-Stunden-Betreuung geschlossen
werden und die Betreuungssituation pflegebedürftiger Menschen verbessert werden, um ihre
Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe möglichst lange zu erhalten. Außerdem sollte das Projekt
„Selbständig Leben Daheim“ pflegende Angehörige entlasten (Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz, 2017b). Das betrifft insbesondere Frauen, die in Österreich einen Großteil
der unbezahlten Pflegearbeit in der Familie verrichten, und erleichtert es ihnen Beruf und Familie zu
vereinbaren. Gleichzeitig sollten zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen werden.