Die GEWERKSCHAFT DER ME¬
TALL- UND BERGARBEITER ist mit
ihren über 216.000 Mitgliedern die
stärkste Fachgewerkschaft innerhalb
des OGB. Die abflauende Konjunktur
im Jahre 1952 hat die Gewerkschaft
vor besonders ernste Probleme ge¬
stellt. Es war notwendig, in einigen
Fällen, um die Anerkennung gesetz¬
licher Bestimmungen zu erzwingen,
die Mitglieder zum Streik aufzurufen.
Die Belegschaft der Firma Böhler in
Waidhofen, einesUSIA-Betriebes, stand
aus diesem Grunde 12 Wochen in
Streik.
Die Eröffnung eines vorbildlichen
Urlaubsheimes in Feichtenbach, Nie¬
derösterreich, das bereits mehreren
tausend Gewerkschaftern einen
schönen Urlaubsaufenthalt geboten
haf. ist ein Beweis einer weitum¬
fassenden Gewerkschaftsarbeit der
Metall- und Bergarbeiter.
Die GEWERKSCHAFT DER TEX¬
TIL-, BEKLEIDUNGS- UND LEDER¬
ARBEITER hatte 1952, als Folge einer
schlechten Konjunktur, gegen Ar¬
beitslosigkeit und Kurzarbeit an¬
zukämpfen. Trotzdem ist es einzelnen
Berufsgruppen dieser Fachgewerk¬
schaft gelungen, auf lohnpolitischem
Gebiet, besonders bei den Akkord¬
löhnen und Leistungszulagen, nen¬
nenswerte Erfolge zu erzielen. Ab¬
gesehen von einer überaus erfolg¬
reichen Kulturarbeit, konnte auch ein
Betrag von mehreren Millionen Schil¬
ling, in Form von Zulagen, Lohn¬
korrekturen und Lohndifferenzen, für
die Mitglieder erreicht werden.
Die GEWERKSCHAFT DER POST-
UND TELEGRAPHENBEDIENSTETEN
konnte im Jahre 1952 für die Post-
und Telegraphenbediensteten eine
Reihe von Verbesserungen im Dienst-
und Bezugsrecht durchsetzen. Die
wesentlichsten davon sind die Novel¬
lierung der Vordienstzeitenordnung
und das Beamtenentschädigungs¬
gesetz. Die Verhandlungen über die
Aufhebung des Hemmungszeitraumes
sind ebenfalls sehr weit fortgeschrit¬
ten. Auch konnten in der Dienst-
-kleiderorünung schone Erfolge erzielt
werden.
Die GEWERKSCHAFT DER AR¬
BEITER FÜR PERSÖNLICHE DIENST¬
LEISTUNGEN, die 1952 noch die jetzt
der Gewerkschaft der Angestellten
der freien Berufe angehörenden Ar¬
beiter der Vergnügungsbetriebe in
ihren Reihen hatte, konnte für die
Wiener Privattheater eine allgemeine
Lohnerhöhung durchsetzen und auch-
für die anderen Branchen sozialrecht¬
liche Verbesserungen erreichen. Die
fachliche Weiterbildung im Friseur¬
gewerbe gehört zu einer der Haupt¬
aufgaben dieser Gewerkschaft, die
unli'i anderem auch die oft schwer
zu vertretenden .Interessen der Haus¬
gehilfen und der Hausbesorger durch
einen ausgedehnten Rechtsschutz
wahrt.
Ein kleiner Ausschnitt aus einem
riesigen Aufgabenbereich, eine be¬
achtliche Reihe von Erfolgen als
Resultat einer intensiven Gewerk¬
schaftsarbeit — wo bleiben die Un¬
organisierten, die, ohne einen Finger
zu rühren, ihren Anteil an diesen
Erfolgen haben?
Arteiter und Angestellte
versichern bei der
Städtischen
Versicherungsanstalt
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Geschäftsstellen im ganzen Bundesgebiet
Was der Gewerkschafter wissen muß
Krankheit und Urlaub
Die kürzlich in Genf abgehaltene
36. Internationale Arbeitskonferenz, bei
der 64 Staaten vertreten waren, hat
„Schlußfolgerungen" für den Text einer
internationalen Empfehlung angenommen,
die sich mit der Frage des bezahlten Ur¬
laubes befaßt. Im Punkt 4 dieser Schlu߬
folgerungen heißt es ausdrücklich, daß
öffentliche Feiertage, wöchentliche Ruhe¬
tage und Tage der Krankheit in den be¬
zahlten Jahresurlaub nicht einzurechnen
sind. Die Einbeziehung jenes Punktes in
den Text, wonach Krankheitstage wäh¬
rend des Urlaubes nicht als Urlaub zählen,
kam durch einen Antrag der österreichi¬
schen Arbeitnehmerdelegation zustande,
der zuerst die Zustimmung der gesamten
Arbeitnehmerkurie, später der ganzen
Konferenz erhielt.
Bei der Abstimmung über den Entwurf
dieser internationalen Empfehlung wurde
der vorliegende Text mit 152 Stimmen
gegen nur 9 Gegenstimmen angenommen.
Diese Stelluiignahme der Internationalen
Arbeitskonferenz ist tür Österreich von
besonderer Bedeutung, da sich seinerzeit
der Oberste Gerichtshof in mehreren Ent¬
scheidungen bei Beurteilung der Ein¬
rechnung von Krankheitstagen in den
Jahresurlaub auf die bisherige internatio¬
nale Regelung berief und feststellte, daß
der Urlaub durch Krankheit nicht unter¬
brochen wird. Die nunmehrige Stellung¬
nahme der Internationalen Arbeitskon¬
ferenz ist ein Anzeichen dafür, daß die
internationale Regelung in Zukunft der
von den Gewerkschaften vertretenen Auf¬
fassung Rechnung tragen wird.
Sternfahrt
zum Gewerkschaftstreffen
Im Rahmen des 3. Gesamtösterreichi-
sehen Gewerkschaftstreffens wird vom
3. bis 5. September 1953 von allen Ge¬
genden Österreichs aus eine Sternfahrt
von Motorrollern, Motorrädern mit und
ohne Beiwagen und von Automobilen
nach Wien dmchgeführt. Die Auffahrt
durch Wien erfolgt am Samstag, den
5. September, als Einleitung des Fest¬
zuges.
Alle Teilnehmer erhalten für ihr Fahr¬
zeug eine geschmackvolle Erinnerungs¬
plakette. Außerdem sind noch Vereins¬
preise und für die stärkste Gruppe
Sonderpreise vorgesehen.
Die genauen Teilnahmebedingungen
sind aus der Ausschreibung zu ersehen,
welche bei den Bezirkssekretariaten des
österreichischen Gewerkschaftsbundes
und bei den Ortsgruppen des Arbö auf¬
liegt.
Besitzer von Motorfahrzeugen, welche
an der Sternfahrt teilnehmen wollen,
werden gebeten, sich möglichst bald bei
diesen Stellen beziehungsweise direkt
bei der Festleitung des 3. Gesamt¬
österreichischen Gewerkschaftstreffens,
Wien, I., Hohenstaufengasse 10/11, anzu¬
melden.
Sonderpostmarke
zum Gewerkschaftstreffen
Anläßlich des 3. Gesamtösterreichischen
Gewerkschaftstreffens in Wien gibt die
Generalpostdirektion eine Sonderpostmarke
zu einem Schilling mit 25 Groschen Zu¬
schlag heraus. Diese Marke zeigt in
blauer Farbe und im Querformat die
Freitreppe des Schlosses Schönbrunn mit
der Gloriette im Hintergrund.
Außer dem Wertaufdruck weist die
Sondermarke noch den Goldaufdruck
,,60 Jahre Gewerkschaftsbewegung ÖGB *
auf. Bisher wurde in Österreich erst eine
Marke mit einem Goldaufdruck ver¬
sehen, so daß die Marke auch bei den
Philatelisten Anklang finden wird.
Erster Ausgabetag ist der 25. August,
erster Freimachungstag der 29. August,
da an diesem Tag mit der Enthüllung der
Anton-Hueber-Büste das Gewerkschafts¬
treffen eröffnet wird.
Während der Ausstellung ..Gesünder
leben,, länger leben durch soziale Sicher¬
heit" ist im Künstlerhaus ein Sonder¬
postamt eingerichtet, das über einen Son¬
derpoststempel verfügt.
Ein fahrbares Postamt wird sich am
Festzug beteiligen. Briefträger, die das
Postamt begleiten, werden aus dem Zu¬
schauerspalier auf der Ringstraße Post-
stücke einsammeln und dem fahrbaren
Postamt zur weiteren Beförderung ein¬
liefern. Das gleiche Postamt wird während
der Freilichtausstellung am Abend des
6. September Sondermarken ausgeben,
Poststücke entgegennehmen und diese
mit dem Sonderpoststempel versehen.
Kinderbeihilfe
und Einkommensgrenze
Am 1. Juli beschloß der Nationalrat die
4. Novelle zum Kinderbeihilfengesetz. Da¬
mit wurden die Härten beseitigt, die sich
aus der Anwendung der am 1. Jänner
1951 in Kraft getretenen Bestimmung er¬
gaben, durch welche der Anspruch auf
Kinderbeihilfe ausgeschlossen wurde,
wenn das Jahreseinkommen einen be¬
stimmten Betrag überstieg.
Solche Härten entstanden besonders dann,
wenn das Jahreseinkommen des Anspruch¬
berechtigten auf Grund einer Vorrückung,
einer Beförderung oder wegen Entlohnung
von Mehrleistungen eine Erhöhung er¬
fuhr, welche den Anspruch auf Kinder¬
beihilfe ausschloß.
Dies hatte zur Folge, daß sich in solchen
Fällen nur eine geringfügige oder über¬
haupt keine Erhöhung der Bezüge ergab.
Bei mehreren Kindern, für die Beihilfe be¬
zogen wurde, war der Nettobezug nach
der Lohn- oder Gehaltserhöhung sogar in
der Regel niedriger als vorher.
Gleichzeitig beschloß der Nationalrat,
auch die arbeitslosen Landarbeiter in die
Gewährung der Kinderbeihilfe eintube¬
ziehen. Damit wurde eine Lücke ge¬
schlossen, die seinerzeit der Gesetzgeber
offenbar übersehen hatte, und ein Unrecht
an den Landarbeitern wurde wieder gut¬
gemacht.
Von Gewerkschaftern wurden im Parla¬
ment schon mehrfach Anträge einge-
bracht, die Einkommensgrenzen für die
Kinderbeihilfe zu erhöhen. Auch der
österreichische Gewerkschaftsbund hatte
sich mit dieser Frage beschäftigt und sich
öfters mit Eingaben um Erhöhung der
Einkommensgrenzen an das Finanz-
ministerium gewandt.
>
ENER6II-ANLEIHE1955
WERTGESICHERT STEUERBEGÜNSTIGT
ZEICHNUNGSSCHLUSS 15. JULI
(Fortsetzung von Seite 1)
Wirtsdiaftsgesetze
im Nationalrat
denken zur Kenntnis genommen
werden kann. Es wird den Unter¬
nehmern die Möglichkeit gegeben,
auch langfristig nutzbare Wirt¬
schaftsgüter des Anlagevermögens,
also Maschinen, Büroeinrichtungen,
Gebäude usw. kurzfristig abzuschrei¬
ben sowie bisher beispielsweise
kleine Werkzeuge, Ersatzteile, Em¬
ballagen.
Ein weiteres Gesetz zur Verbesse¬
rung der Arbeitsmarktlage ist das
Elektrizitätsförderugs-
g e s e t z, das den Elektrizitäisver-
sorgungsunternehmungen die Bildung
einer steuerfreien Investitionsrück¬
lage ermöglicht, die sie für den Bau
von Wasserkraftwerken, Wärme¬
kraftwerken, Kraftstromübertragungs¬
anlagen und Zeichnung von Teil¬
schuldverschreibungen der Verbund-.
gesellschaft verwenden können.
Das Elektrizitätsförderungsgesetz
verpflichtet den Bund, im kommen¬
den Jahr 100 Millionen Schilling, im
nächsten Jahr 120 Millionen Schil¬
ling und in den folgenden Jahren
bis 1961 mindestens 160 Millionen
Schilling aus Budgetmitteln für den
Erwerb von Anteilen der verstaat¬
lichten Elektrizitätsgesellschaften zu
verwenden. Der Bund stellt mit die¬
ser Maßnahme den verstaatlichten
Betrieben dringend benötigtes Kapi¬
tal bei.
Außenhandelsverkehr und
Wohnungsanforderung
Schließlich wurden im Parlament
noch das Außenhandelsver¬
kehrsgesetz und das W o h-
nungsanforderungsgesetz
novelliert. Die Bundeshandelskammer
und der Inriustriellenverband hatten
zu Beginn der Verhandlungen über
das Außenhandelsverkehrsgesetz die
Abschaffung der sogenannten Arbeits¬
ausschüsse getordert, um das Mit¬
spracherecht der Arbeiterkammer bei
der Abwicklung des Außenhandels
zu beseitigen. Das Ergebnis der Ver¬
handlungen war eine Änderung
des Gesetzes, durch die zwar die
Arbeitsausschüsse beseitigt werden,
gleichzeitig aber die Agenden des
Unterausschusses des Aüßenhandels-
beirates so geändert werden, daß er
praktisch an die Stelle der Arbeits¬
ausschüsse tritt.
Das Wohnungsanforderungsge¬
setz, das die Hausherrenvertreter
ursprünglich gänzlich beseitigen
wollten, wurde ebenfalls in seinen
wesentlichen Punkten nicht ge¬
ändert.
Abgesehen von der Herausnahme
der Großwohnun^en aus der Woh¬
nungsanforderung und der Verlänge¬
rung der Einreichungsfrist für den
Hausherrenvorschlag von drei auf 21
Tage, bleibt das Wohnungsanforde¬
rungsgesetz im wesentlichen unver¬
ändert.
Der jährliche Ansturm gegen die
Wirlschaftsordnungsgesetze und das
Mitspracherecht der Arbeiter und An¬
gestellten konnte wieder abgew’ehrt
werden. Die realen Notwendigkeiten
und die Geschlossenheit der Vertei¬
diger der .Wirtschaftsgesetze hat sich
wieder stärker erwiesen als eng¬
stirniges Profitstreben.
Heinz Kienzl
erfrischende und belebende
Abreibungen gegen Müdigkeit
und Abgerpanntheit
SOLIDARITÄT Nr. 194 Seite 3