Erfolgreiche Lohnbewegungen
Die,, Solidarität" hat bereits in ihren
Nummern 217 vom 31. Mai und 222
vom 9. August über rund 22 Lohn¬
bewegungen berichtet, die in ihrer
Mehrheit nicht mehr als Nachziehun¬
gen, sondern zur Sicherung eines An¬
teiles an der Produktivitätssteigerung
geführt wurden. Wir können diese
Aufzählung mit weiteren beachtlichen
Erfolgen fortsetzen.
Am 1. August 1954 trat eine Ver¬
einbarung in Kraft, durch die die kol-
lekti wert Täglichen Mindestgehälter
der Gewerbeangeslellten sowie deren
Weihnachtsremunerationssätze erhöht
wurden.
Ende August vereinbarte die Ge¬
werkschaft der Bau- und Holzarbeiter
für die Tischler und sonstigen holz¬
verarbeitenden Berufe eine Erhöhung
der Löhne.
Ab 20. September wurden die Löhne
in der Textilindustrie um 8 Prozent er¬
höht. Die Gewerkschaft der Textil-,
Bekleidungs- und Lederarbeiter hatte
seit 2. Juli 1954 deshalb Verhandlun¬
gen geführt. Die Unternehmer wollten
nur eine 4prozcntige Lohnerhöhung
zugestehen.
Der Verhandlungsausschuß der vier
Gewerkschaften des öffentlichen Dien¬
stes erreichte eine Vorverlegung der
dritten Etappe des Nachziehverfahrens
der Bundesbediensteten auf den
1. Juni 1955. Ursprünglich war dafür
der 31. Dezember 1955 vorgesehen ge¬
wesen.
Auf Grund von Vorschlägen der
Gewerkschaft der öffentlich Bedien¬
steten wurde vom niederösterreichi¬
schen Landtag am 21. September 1954
eine neue Dienstpragmatik für die
Landesangestellten beschlossen. Diese
neue Dienstpragmatik enthält eine
Reihe wesentlicher dienstrechtlicher
Verbesserungen.
Am 21. September wurde beim Eini¬
gungsamt Wien von der zuständigen
Gewerkschaft der Arbeiter für per¬
sönliche Dienstleistungen eine Zins¬
geldinkassogebühr in der Höhe von
1 Prozent bis zum Betrage von höch-
slens 50 Schilling erreicht. Von der
gleichen Gewerkschaft wurden Lohn¬
erhöhungen von 5 bis 9 Prozent für
die Glas- und Gebäudereiniger ver¬
einbart.
Der 1. Oktober war der Stichtag
für die Auszahlung der 13. Monats¬
rente. Wenn es sich auch hier nicht
um eine Lohnbewegung handelte, so
war die Gewährung einer 13. Monats¬
rente ein gewerkschaftlicher Erfolg,
der sich ebenfalls als Bezugserhöhung
auswirkte, noch dazu für eine zahlen¬
mäßig bedeutende Schichte der Bevöl¬
kerung, die einer solchen Erhöhung
angesichts des kommenden Winters
besonders dringend bedurfte.
Mit Wirkung vom 4. Oktober 1954
wurden die Tariflöhne in d?r leder¬
erzeugenden Industrie um b Prozent
erhöht.
Am II. Oktober trat das Heim¬
arbeitsgesetz vom 10. März 1954 in
Kraft, das ebenfalls auf Initiative der
Gewerkschaften zustande kam und
wesentliche sozialrechtliche Verbes¬
serungen enthält.
Der Gewerkschaft der Textil-, Be¬
kleidungs- und Lederarbeiter gelang
es Ende Oktober, die Tariflöhne der
Hutarbeiter um 9 Prozent, die der
jugendlichen Arbeitskräfte in dieser
Berufsgruppe um 8 Prozent und die
Akkordsätze der Hutarbeiter um
4,5 Prozent zu erhöhen. Die gleiche
Gewerkschaft erreichte auch für die
Arbeiter der Schuhindustrie eine Er¬
höhung der Tariflöhne, und zwar im
Durchschnitt um 7,2 Prozent. Es
wurde auch vereinbart, daß diese
Löhne nunmehr für das ganze Bundes¬
gebiet einheitlich gelten.
Die Gewerkschaft der Arbeiter im
Hotel- und Gastgewerbe erreichte eine
Weihnachtsremuneration von 25 Pro¬
zent des Monatslohnes.
Eine 7prozentige Erhöhung der
Tariflöhne vereinbarte die Gewerk¬
schaft der Textil-, Bekleidungs- und
Lederarbeiter für die Lederwaren¬
arbeiter.
Für die Arbeiter in der Futtermittel¬
industrie wurden die Löhne mit Wir¬
kung vom 2. November um durch¬
schnittlich 7 Prozent erhöht.
Die Arbeiter in den Unternehmun¬
gen, die dem Zentralverband der
Konsumgenossenschaften angehören,
erhielten die vertragliche Zusiche¬
rung einer Weihnachsremuneration,
die je nach der Dauer des Dienstver¬
hältnisses zwischen 2,17 und 4,33
Wochenlöhnen beträgt. Diese Remu¬
nerationen werden in der ersten
Dezemberhälfte ausgezahlt.
Ebenfalls ab 2. November worden
die Löhne der Bekleidungsarbeiter
erhöht, und zwar die der Arbeiter in
der Herren-, Knaben- und Damen-
oberbekleidungsindustrie um 7,5 Pro¬
zent, die der Konfektionsschneider
und -Schneiderinnen um 7 Prozent, die
der Maßschneider und -Schneiderin¬
nen um 5 Prozent.
Der Kampf um höhere Löhne ist
damit keineswegs abgeschlossen. Zahl¬
reiche Berufsgruppen stehen gegen¬
wärtig noch in Lohnverhandlungen, so
zum Beispiel die Garagen- und Tank¬
stellenarbeiter, die Bäckereiarbeiter,
die Industriemühlenarbeiter, die Stein¬
graveure sowie die Wäsche-, Mieder-
und Krawattenarbeiter. Eine Reihe an¬
derer Gruppen wird zu gegebener Zeit
entsprechend der Lage in ihren Wirt¬
schaftszweigen ihre gewerkschaft¬
lichen Lohnforderungen geltend
machen. Dabei werden sich die Ge¬
werkschaften wie bisher nur von der
Überzeugung, daß sie den Interessen
ihrer Mitglieder zu dienen haben, und
vom Verantwortungsgefühl gegen¬
über der Wirtschaft leiten lassen.
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„Solidarität" hilft heuer ihren Lesern, diese
Geschenke billiger anzuschaffen. Durch Ein¬
sendung des 5-Schilling-Geschenkbons bei einem Einkauf von 50 bis 100 Schilling oder des 10-Schilling-Geschenkbons bei
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London, Abenteurer des
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OER SOLIDARITÄT
ZUM EINKAUF
IM WERT VON
Für jede Bestellung darf nur ein
Bon verwendet werden.
Der Bon kann für die gesamte
Verlagsproduktion verwendet
werden.
Mohr, Theiß-Rhapsodie,
Gin.33,—
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Bei Bestellungen, bitte, gewünschte Bücher, Schallplatten und Plattenspieler anzeichnen, Bestellschein in deutlich
lesbarer Schrift ausfüllen und den Bon in einem unverschlossenen, mit 30 Groschen frankierten Kuvert an die Verwaltung der
„Solidarität", Wien, III., Rennweg 1, einsenden.
Name:
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für Bücher
Auf den Briefumschlag das W/ort „Bücheibestellschein" schreiben!
_ [ Name:
Unterschritt
Adresse:
für Schallplatlen
j u. Plditenspieler Unterschrift
SOLIDARITÄT Nr. 229 Seite 7