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Bessere Rahmenbedingungen für Reparaturen („Recht auf Reparatur“)
o Reparaturen sollen technisch möglich, einfach durchführbar (z. B. Akkuaustausch, Verbot
von Spezialwerkzeugen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen (s.u. zur Ökodesign-Richtlinie)) sowie
(finanziell) leistbar und attraktiv sein (z. B. durch zur Verfügung stellen von Ersatzgeräten.
o Hier wären einerseits zuerst Hersteller in der Verantwortung, durch entsprechendes
Produktdesign, Reparaturen leichter (auch für unabhängige Reparaturbetriebe) zu
ermöglichen.
o Andererseits sind Händler gefragt, statt Anraten zu einem Produktneukauf, verstärkt
Reparaturservice anzubieten bzw. diesen zu organisieren.
o Durch Förderung unabhängiger Reparaturbetriebe könnten lokale Arbeitsplätze
insbesondere in der Sozialwirtschaft geschaffen werden. Unabhängige Reparaturdienstleister
sollen daher umfassenden Zugang zu Konstruktions- und Reparaturanleitungen von Produkten
erhalten.
Nachbessern bei Gewährleistungsfrist
Bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinien zu Warenkauf und Digitale Inhalte wurden die
Spielräume zur Ausweitung des Gewährleistungsrechts verspielt. Die AK fordert Nachbesserung:
o Verlängerung der Gewährleistungsfrist für langlebigere Waren auf mindestens fünf Jahre je
nach Produktgruppe. Den Haltbarkeitserwartungen der Konsument:innen muss durch
entsprechend längere Gewährleistungsfristen Rechnung getragen werden, andernfalls
bestünden bezüglich des objektiven Leistungskriteriums der Haltbarkeit mitunter gar keine
Gewährleistungsrechte.
o Zeigt sich ein Mangel erst nach zwei Jahren (versteckter Mangel), wie dies bei
Haltbarkeitsmängeln öfter der Fall ist, soll ab Kenntnis des Mangels noch ein
Gewährleistungsanspruch bestehen.
o Verlängerung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre
o Rücktrittsrecht binnen 30 Tagen, wenn in diesem Zeitraum ein Mangel auftritt.
o Eine Reparatur muss unverzüglich durchgeführt werden. Ist das nicht möglich, muss es ein
Ersatzgerät geben, das Geld retourniert oder neue Ware ausgehändigt werden.
o Ausweitung der Haftung durch Hersteller:innen: Damit nicht nur der Händler mit den
Gewährleistungspflichten belastet ist, soll eine ergänzende Direkthaftung des
Herstellers/Importeurs eingeführt werden.
o Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit
Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie
Die Ökodesign-Richtlinie wird derzeit im Rahmen der Sustainable Product Initiative von der
Europäischen Kommission überarbeitet. Mit Hilfe der Ökodesign-Richtlinie können für einzelne
Produktgruppen wichtige verpflichtende Maßnahmen hinsichtlich oben genannter Punkte gesetzt
werden (z. B. Mindesthaltbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit etc.). Die Durchführungsverordnungen zielten
bislang hauptsächlich auf die Verbesserung der Energieeffizienz ab, erst in den letzten Jahren sind auch
Maßnahmen hinsichtlich Langlebigkeit/Reparierbarkeit erkennbar (z. B. Ausbau der Verfügbarkeit von
Ersatzteilen). Hier gibt es jedoch noch weiteres Verbesserungspotenzial. Aus AK-Sicht sind hierbei
folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen: