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Gesetze, Kollektivverträge und Betriebsver¬
einbarungen regeln die Rechte und Pflichten
der Arbeitnehmer - und der Arbeitgeber.
Aber: Ihr Arbeitgeber kann die Bestimmungen
so oder so auslegen oder sich überhaupt nicht daran halten.
Manchmal lassen sich Meinungsverschiedenheiten
oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
durch Verhandlungen beilegen.
Manchmal bleibt jedoch nichts anderes übrig,
als sein Recht bei Gericht zu suchen.
Gewerkschaftsmitglieder haben es leichter.
Bei Streitfällen aus dem Dienstverhältnis
haben Sie Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz
durch ihre Gewerkschaft.
Mehr als eine Milliarde Schilling
wurden im vergangenen Jahr von den Gewerkschaften
für ihre Mitglieder erstritten.
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AW
VERLAGSPOSTAMT 1232 WIEN
P. b. b. Erscheinungsort Wien