Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMBWF- 13.469/0004- II/3/2019 BAK/BP Kurt Kremzar DW 13104 DW 143104 20.08.2019 Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Bildungsdokumentationsverordnung geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Der vorliegende Entwurf der oben genannten Verordnung verfolgt zwei Ziele. Erstens, die umfassende redaktionelle Beseitigung von Redundanzen und durch die tiefgreifenden schulrechtlichen Änderungen der letzten beiden Jahre obsolet gewordenen Textpassagen. Zweitens, die Anpassung der Bildungsdokumentationsverordnung an die Datenschutzgrundverordnung. Das Wichtigste in Kürze: ? Die BAK weist auf die Stellungnahme der BAK (37/SN-146/ME) zum Bildungsdokumentationsgesetz 2019 (BilDokG 2019) hin, von der der vorliegende Entwurf ausgeht. Das BildokG 2019 enthält einige Bestimmungen die nach Ansicht der BAK auf die Grundsätze der Datenminimierung (Art 5 Abs 1 lit b und c DSGVO) sowie der Verhältnismäßigkeit (§ 1 Abs 2 DSG), insbesondere bezogen auf Löschfristen, zu prüfen sind. Dieser Hinweis ist auch analog auf die vorliegende Verordnung anzuwenden. ? Die Problematik der Verwendung der Sozialversicherungsnummer als personenbezogenes Identifikationsmerkmal bleibt bestehen. ? Die BAK erhebt keinen grundsätzlichen Einwand gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf.