Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Abteilung II/A/9 Stubenring 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BAK-Stn-AMI Kevin Fredy Hinterberger DW 13718 DW 142411 28.10.2019 Geschäftszahl: BMASGK-21119/0017-II/A/9/2019 Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Kon- sumentenschutz über die Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 31a Abs. 9a ASVG Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird neben den Landespolizeidirektionen (LPD) mittels Verordnung zur Erfassung der Lichtbilder von Nicht-ÖsterreicherInnen für die e-card ermächtigt. Diese Verordnung adressiert dementsprechend vor allem EU-BürgerInnen und auch Drittstaatsangehörige. Die BAK hat hinsichtlich der im Vorfeld vorgenommenen Gesetzesänderung für die Einführung des Fotos auf der e-card in der Stellungnahme vom 14. Februar 2019 und in der Stellung- nahme vom 11. Juli 2019 grobe Bedenken geäußert. In den Stellungnahmen lehnt die BAK daher das Foto auf der e-card ab, weil dagegen schwerwiegende europarechtliche, daten- schutzrechtliche und ökonomische Bedenken einzuwenden sind. Diese Bedenken bleiben be- stehen und verschärfen sich noch durch die Ermächtigung des BFA Lichtbilder von Nicht- ÖsterreicherInnen zu erfassen. Die BAK lehnt daher die Verordnung genauso wie das dahin- terliegende Gesetzeswerk ab.