Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Abteilung IX/B/16b (Veterinärrecht) Stubenring 1 1010 Wien veterinaerlegistik@sozialministerium.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.024.210 WP-GSt/Bu/Kl Maria Burgstaller DW 12165 DW142165 05.05.2020 Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Änderung der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2009 (TGD-VO-Novelle 2020) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Die Tiergesundheitsdienst-Verordnung (TGD-VO) regelt die Tätigkeit der Tiergesundheits- dienste und insbesondere auch die Abgabe von Tierarzneimitteln zur Anwendung durch die TierhalterInnen. Mit der og Novelle werden einerseits einzelne Bestimmungen präzisiert und Klarstellungen getroffen, andererseits substanzielle Änderungen erlassen, die die Kontrollen im Tiergesundheitsdienst und die Abgabemengen an Tierarzneimitteln betreffen. Das Wichtigste in Kürze: ? Weiterhin kritische Haltung zur Anwendung von Tierarzneimitteln durch die TierhalterInnen ? Mögliche Vereinfachung der Kontrollen sollten mit besserer Vernetzung der Kontrollstellen verknüpft werden ? Abgabe von Tierarzneimitteln über den Monatsbedarf soll generell nicht möglich sein