Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Obst, Wein, Gemüse, Sonderkulturen Stubenring 1 1010 Wien E-Mail: rudolf.schmid@bmlrt.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.628.138 WP-GSt/Bu/Kl Maria Burgstaller DW 12165 DW 142165 23.10.2020 Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftskprofilen für das Weinbaugebiet Leithaberg (DAC-Verordnung Leithaberg), die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Südsteiermark (DAC-Verordnung Südsteiermark), Weststeiermark (DAC-Verordnung Weststeiermark) und Vulkanland Steiermark (DAC-Verordnung Vulkanland Steiermark), die Verordnungen des Bundesministers für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftskprofilen für das Weinbaugebiet Weinviertel (DAC-Verordnung Weinviertel) und zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftskprofilen für das Weinbaugebiet Kremstal (DAC- Verordnung Kremstal) geändert werden und die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich geändert wird (Sammelverordnung Weinrecht 2020) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Mit der Sammelnovelle Weinrecht werden neben einer Anpassung an die Marktordnung für Wein, Vorschriften zu Qualitätsanforderungen und Herkunftsbezeichnungen für vier DAC- Regionen (Districtus Austriae Controllatus) geändert.