Seite 2 Für diese Jagdreisen hat das zuständige Bundesministerium (BMSGPK) unverbindliche Verhaltensregeln erlassen. Aufgrund der Gefährdung, die von Jagdreisen in Risikogebiete ausgehen, sollten diese Verhaltensregeln als Präventionsmaßnahmen verbindlich in den Maßnahmenkatalog der oben genannten Verordnung aufgenommen werden. Die BAK ersucht um Berücksichtigung der dargestellten Anregung.