Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.134.612SV-GSt Krisztina Juhasz DW 12408 DW 12695 13.04.2021 Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das IPR-Gesetz, das Außerstreitgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden (Unterbringungsgesetz- und IPR- Gesetz- Novelle 2021 – UbG-IPRG-Nov 2021) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs zum Bundesgesetz, mit dem das Unterbringungsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht, das Außerstreitgesetz und die Jurisdiktionsnorm geändert werden und nimmt dazu Stellung wie folgt: Der bedauerliche Vorfall am Wiener Brunnenmarkt im Mai 2016 – als eine einundzwanzigjährige, geistig verwirrte, obdachlose Person ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlug, hat aufgezeigt, dass es an einer abgestimmten Vorgehensweise der zuständigen Entscheidungsträger und an der bestmöglichen Unterstützung von psychisch kranken Personen fehlt. Diesem Ereignis ist eine Kaskade von Fehlentscheidungen und Unterlassungen der Behörden vorausgegangen. Vor allem fehlt es am Informationsaustausch innerhalb der vorhandenen Strukturen. Das Nichterkennen von Gefährdungssituationen (Selbst- und Fremdgefährdung) und die inadäquate Begleitung von psychisch kranken PatientInnen hat diese Novellierung notwendig gemacht. Mit der Novellierung des Unterbringungsgesetztes (UbG) sollen die Interessen von psychisch kranken Personen in einer Unterbringungssituation gestärkt werden und Krisenfälle künftig nicht isoliert, sondern nach klaren Kompetenzen in gemeinsamer Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure – unter Beachtung der Interessen und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen – patientenorientiert gelöst werden. Auch wenn das UbG den Schutz vor einer krankheitsbedingten Gefährdung von Leib und Leben