Bundesministerium für Justiz BMJ - I 7 (Persönlichkeitsrechte, Gerichtsge- bühren, zivilrechtliche Nebengesetze und Rechnungslegung Museumstraße 7 1070 Wien E-Mail: abt.i7@bmj.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum GZ: 2021- 0.291.563 BW-GSt/Mu Alice Niklas, Christina Wieser DW 12701 DW 12293 DW 142701 DW 142293 8.6.2021 Proposal for a Directive of the European Parliament and of the council as re- gards corporate sustainability reporting (Directive 2013/34/EU, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014) – Vorschlag zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unter- nehmen – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Am 21. April 2021 hat die EU-Kommission Vorschläge für neue Regeln zur Nachhaltigkeits- berichterstattung veröffentlicht: Mit den geplanten Bestimmungen der vorliegenden Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) soll die bisher geltende nichtfinanzielle Berichts- pflicht für (bestimmte) europäische Unternehmen im Hinblick auf Anwendungsbereich, Um- fang und Verankerung in der Corporate Governance deutlich erweitert werden. Diese Maß- nahmen sind dringend notwendig, denn die Defizite in der geltenden Richtlinie sind groß, wie zahlreiche Evaluierungen der bisherigen Berichtspraxis, die Ergebnisse des „Fitness-Checks“ (2018) der EU-Kommission sowie das mit dem Richtlinienentwurf vorgelegte „Impact Assess- ment“ belegen: Neben massiven Informationslücken werden mangelnde Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit kritisiert. Hohe Freiheitsgrade und die Anwendung des Prinzips „Selbstver- pflichtung“ bei der Wahl der Berichtsstandards sowie der berichtsrelevanten Themen haben dazu geführt, dass das Ziel einer „echten“ Rechenschaft über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen klar verfehlt wurde.