Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021-0.374.036BP Philipp Schnell DW 12762 DW 13.07.2021 Entwurf mit der die Bildungsdokumentationsverordnung 2021 geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Ziel dieser Verordnung ist die Regelung von Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler an österreichischen Schulen. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung sollen sämtliche bis dato in der Bildungsdokumentationsverordnung aus dem Jahr 2003 enthaltenen Inhalte neu geregelt werden. Diese Neuregelung der Datenverarbeitungen soll das Bildungscontrolling zentralisieren, Auswertungen und Analysen erleichtern, sowie eine einheitliche Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung bilden. Zugleich sieht die Verordnung eine Erhöhung des Datenschutzes vor. Das Wichtigste in Kürze: Die vorliegende Verordnung umfasst Änderungen der bisherigen Verordnung und regelt insbesondere die Datenverarbeitungen • der Schulen und Bildungsdirektionen zur Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht • zum Bildungscontrolling in Bezug auf die Bildungs- und Erwerbskarrieren sowie die Datenübermittlungen hinsichtlich • der Kompetenzerhebungen durch die Leiterin oder den Leiter des Instituts für Qualitäts- sicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) • sozioökonomischer Faktoren als Kontextinformationen zu den Daten der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler durch die Statistik Austria.