24 | D I E V E R T E I L U N G V O N V E R M Ö G E N I N Ö S T E R R E I C H Argumente für Vermögens steuern Schenkungen oder Erbschaften wer- den in Österreich dagegen nur gering- fügig oder gar nicht steuerlich belastet – hier befindet sich Österreich unter den Schlusslichtern der Europäischen Union. So ist in kaum einem anderen EU-Mitgliedsstaat der Beitrag von leis- tungslosem Einkommen zum Steuer- aufkommen so niedrig wie in Österreich (Platz 24 von 27). Im EU-Schnitt machen vermögensbezogene Steuern 6,6% des gesamten Steuerauf kommens aus, in Österreich sind es hingegen nur 2,3% (Eurostat 2012). Durch Maßnahmen wie die Bankenabgabe hat der An- teil vermögensbezogener Steuern in Österreich zwar etwas zugenommen, es ist aber abzusehen, dass Österreich bei der Vermögensbesteuerung weiter- hin deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen wird. Mythos: Schnüffelsteuer Niemand hat ein Interesse daran, dass Finanzbeamte alle Haushalte dieses Landes besuchen, um Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände zu bewerten. Daher werden diese in der Regel von der Besteuerung ausgenom- men. Das war etwa bei der in Österreich bis 1993 existierenden Vermögens- steuer der Fall und gilt auch in ande- ren Ländern, die eine funktionierende Vermögenssteuer haben, wie zum Bei- spiel in der Schweiz. Dort wird von den Steuerpflichtigen zu einem jährlichen Stichtag der Bruttovermögensstand angegeben. Aufgrund der periodischen Informationen sind die Steuerbehörden damit in der Lage, deren Plausibilität zu überprüfen. Wie dies heute schon etwa bei der Einkommenssteuer der Fall ist, reicht es damit aus, stichprobenartig vertiefende Prüfungen durchzuführen. Die Ermittlung der Bemessungsgrund- lage für Vermögenssteuern und die Einhebung der Steuer ist somit ohne hohen Verwaltungsaufwand möglich. ARGUMENTE FÜR VERMÖGENS STEUERN 1. Steuergerechtigkeit Bei der Verteilung der Finanzie-rungslasten für öffentliche Auf-gaben gilt das Leistungsfähig- keitsprinzip: Steuerpflichtige mit der gleichen Leistungsfähigkeit sollen auch gleich hoch besteuert werden (horizon- tale Steuergerechtigkeit). Steuerpflichti- ge mit ungleicher Leistungsfähigkeit müssen auch unterschiedlich besteuert werden (vertikale Steuergerechtigkeit). Kurz: Jede Person soll entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit Steuern zahlen. Dieses Prinzip gilt unabhängig von der Größe des Staatssektors, denn es kommt auf die Verteilung der Steuer- last, die die staatlichen Leistungen finan- ziert, an. Vermögen ist, wie Einkommen, ein In- dikator für die wirtschaftliche Fähig- keit Steuern zu zahlen. Gründe dafür sind etwa, dass Vermögende leichter und günstiger Kredite erhalten können, oder dass sie am Arbeitsmarkt eine vor- teilhafte Verhandlungsposition besitzen (Vereinigung der schweizerischen Steuer behörden, 2010). Diese Leistungsfähig- keit bezieht sich selbstverständlich auf das Nettovermögen, also auf das Ge- samtvermögen abzüglich Schulden. In der Schweiz wird die Vermögenssteuer ohne hohen Verwaltungsauf­ wand eingehoben.